Einlagensicherung in der Schweiz

Der Finanzplatz Schweiz ist berühmt – das Einlagensicherungssystem komplex.

Wenn Sie ein Teil Ihres Geldes einem Schweizer Kreditinstitut anvertraut haben, sollten Sie ein wenig über dieEinlagensicherung in der Schweiz informiert sein. Das System stützt sich auf das “Bundesgesetz über Banken und Sparkassen” aus dem Jahre 1938 und ist die Basis des Handelns der Schweizer Finanzinstitute. Obendrein sind sie zusätzlich der Eidgenössischen Bankenkommission (mit Sitz in Bern) unterstellt.

Dies liest sich ein wenig sperrig, ist aber eins von vielen Indizien für die Sorgfalt und die Gewissenhaftigkeit, mit der Gesetzgeber in der Schweiz und damit auch die Schweizer Banken für den Schutz der Gelder Ihrer Kunden, also auch für Ihr Geld, Vorsorge tragen.

Der derzeit aktuelle Schutz der Kundengelder liegt (seit Dezember 2008) bei einer Höhe von 100.000 CHF, wobei das gesamte Volumen der Entschädigung der Kunden auf sechs Milliarden CHF begrenzt ist. Auch ist es für Sie als Anleger wichtig zu wissen, dass von den bestehenden 24 Kantonalbanken 21 Banken die “volle Staatsgarantie” haben. Das heißt, dass der Kanton, in dem die jeweilige Bank liegt, nach dem so genannten “Subsidiärprinzip” für alle Verbindlichkeiten der Bank haftet. Dies bedeutet, um es vereinfachend darzustellen, “wenn nichts mehr geht” deckt der Kanton die Verbindlichkeiten der Bank ab.

Zahlungsunfähigkeit: bei Kundenforderungen drei Unterscheidungsmerkmale

Es wird im Einzelnen unterschieden zwischen “tatsächlichen Forderungen”, “Depoteinlagen” und Geldern, die die Bank treuhänderisch im Ausland für den Kunden angelegt hat.

Das im Depot eines Geldinstituts liegende Vermögen des Kunden, wird bei einem eventuellen Konkursverfahren durch die Bank ausgesondert werden. Das bedeutet, dass solches Vermögen niemals Bestandteil der Konkursmasse sein kann: ein großer Vorteil für Sie, wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens in ein solches Depot gelegt haben: es ist niemals vom Verlust bedroht.

Dies gilt ebenso für Geld, wenn es für Sie treuhänderisch im Ausland angelegt wurde. Das Gesetz sieht die unmittelbare Übergabe an den Kunden in beiden Fällen vor.

In Bezug auf Spareinlagen, Tagesgelder, Festgelder oder Guthaben generell tritt der gemeinsame Einlagensicherungsverein der Schweizer Banken auf der Basis der Regelung der Eidgenössischen Bankenkommission auf den Plan. Für diese Fälle wurde ein gemeinsamer Einlagensicherungsverein genehmigt, der dem Kunden eine gewisse Absicherung garantiert: bis zu einer Grenze von 30.000 CHF erfolgt die Zahlung an den Kunden ohne eine Selbstbeteiligung zu einhundert Prozent.

Fazit

Als Kunde haben Sie eine hohe Sicherheit, wenn Sie Ihr Geld in der Schweiz anlegen. Mag auch das System ein wenig komplex und umständlich anmuten, so trägt es in vollem Umfang dem Schutz der Kundengelder- und damit auch Ihres Geldes Rechnung.


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