Sicherheitsabtretung
Für den Fall, dass der Mieter eine Kaution für die neue Wohnung nicht zahlen kann, kann er mit dem Vermieter über Lösungen verhandeln. Möglich wäre unter anderem eine Sicherungsabtretung an den Vermieter über die Höhe der Kautionssumme. So muss der Mieter nicht seine liquiden oder eben nicht liquiden Mittel antasten. Der Vermieter hat jedoch eine Sicherheit über die Kautionssumme und kann dieses Geld einfordern. Wenn die Sicherheitsabtretung z.B. durch Wertpapier, Geschäftsanteile oder anderes Eigentum getätigt wird, dann werden diese Sicherheiten nicht angetastet, solange das Mietverhältnis besteht.
Wenn dieses allerdings aufgelöst wird und der Vermieter Forderungen geltend machen kann, dann kann er über die Vermögenswerte verfügen und diese in liquide Mittel wandeln. Dieses würde bedeuten, dass der Vermieter die Sicherheitsleistungen einfordern muss, in Geld wandelt und über dieses Geld verfügen kann. Dieses könnte für den Mieter natürlich sehr tragisch sein, wenn er für seine Existenzgrundlage auf die Vermögenswerte angewiesen ist.
Jedoch hat der Mieter den Vorteil, dass er zum Mietantritt keine Kaution hinterlegen muss. Beim Ende der Mietdauer hat er immerhin die Möglichkeit, die Wohnung soweit instand zu setzen, dass der Vermieter keine Forderungen stellen kann. Der Mieter behält sein Geld für seine Projekte und kann wirtschaften. Und natürlich würde sich jeder Vermieter darauf einlassen, wenn der Mieter die Sicherheitsabtretung mit Geld auslöst. Somit würden die Vermögenswerte nicht mehr angetastet werden müssen.
Kautionsbürgschaft als Alternative
Eine einfache und sichere Alternative zur Sicherheitsabtretung von Vermögenswerten ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:
Mietkautionsrechner
depositdirect Finance B.V.
depositdirect
- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
Die Sicherheitsabtretung als Notlösung
Die Sicherheitsabtretung an den Vermieter ist für viele Mieter eine Notlösung, da sie das Geld nicht bereitstellen können. Für einige Mieter ist es jedoch möglich, das Geld bereitzustellen, jedoch könnten sie mit diesem Geld nicht mehr wirtschaften. Solche besser gestellten Mieter leisten lieber eine Sicherheitsabtretung, um mit dem Geld wirtschaften zu können, sie können die Sicherheitsabtretung im Zweifelsfall auslösen und müssen ihr Eigentum nicht verwerten.
Auch für besser gestellte Mieter ist die Sicherheitsabtretung interessant
In beiden Situationen geht es den Mietern darum, dass sie ihr Kapital nicht brach liegen lassen. Jedoch ist der Vermieter nicht zur Annahme einer Sicherheitsleistung verpflichtet. Er kann ablehnen und auf die Zahlung der Kaution in voller Höhe bestehen. Demnach sind diese Vertragsdetails zwingend vor dem Zeichnen vom Mietvertrag zu klären. Viele Vermieter haben wegen der Sicherheitsabtretung Bedenken, ob diese zur Sicherung eingesetzten Werte auch Bestand haben.
Wenn es sich z.B. um Anteile einer GmbH handelt, dann könnte diese natürlich in der Zeit vom Mietverhältnis Insolvenz anmelden und somit hätte der Vermieter im Schadensfall keine Werte, über die er verfügen könnte. Vermieter, die sich auf eine Sicherheitsabtretung einlassen, würden demnach in der Regel auf sehr sichere Werte bestehen, die keinen Wertverlust durch Alterung haben. Vermieter, die andere Interessenten haben, werden einen meist ablehnen und einen Interessenten wählen, der ihren Vorstellungen besser entspricht. Demnach muss der Mieter das Glück haben, dass der Vermieter auf ihn angewiesen ist. Natürlich kann der Mieter mit dem Vermieter verhandeln und die Sicherheitsabtretung erst einmal anbieten, um nicht direkt Vermögenswerte zu veräußern. Dieses kann immer noch gemacht werden, wenn der Vermieter nicht annimmt. Es ist den Versuch in jedem Fall wert, um nicht Kapital unnütz brach liegen zu lassen.