Manche Unternehmen verlangen bei Rücklastschriften aufgrund unzureichender Kontodeckung pauschale Strafgebühren, obwohl sie nur die tatsächlich entstandenen Bearbeitungegebühren, die ihnen von der Bank auferlegt wurden, verlangen dürfen. Kunden sollten zu hohen Forderungen widersprechen und sich gegenebenfalls an einen Anwalt und an die Verbraucherzentrale wenden.
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