Verification of Payee (VoP) Definition

Seit dem Jahr 2025 ist es soweit: In den Ländern der Eurozone müssen Banken Echtzeitüberweisungen ohne Extragebühr empfangen und versenden können. Damit das System zuverlässig funktioniert, gibt es VoP.

Banken sind per EU-Verordnung verpflichtet, eine Prüfung des Zahlungsempfängers vorzunehmen. Früher wurde eine solche „Verification of Payee“ durch Mitarbeiter durchgeführt. aufgrund der maximalen Dauer von zehn Sekunden bei einer Echtzeitüberweisung muss die Überprüfung nun automatisch erfolgen.

Was genau wird überprüft?

Bei der Überprüfung wird der eingegebene Name des Konto-Inhabenden mit dem Namen des Inhabers laut IBAN verglichen. Es gibt insgesamt drei mögliche Resultate: „identisch“ (Match), „nicht identisch“ (No-Match) und „weitgehend identisch“ (Close-Match).

Ist der Name identisch, wird die Überweisung ausgeführt. Andernfalls wird der Absender gefragt, ob die Überweisung dennoch getätigt werden soll. Im Falle „weitgehend identisch“ wird zusätzlich der hinterlegte Name mit übermittelt, damit die Person entscheiden kann, ob die Überweisung trotzdem erfolgen soll. Im Falle von „nicht identisch“ wird in der Regel von einer Ausführung gänzlich abgeraten.

Mögliche Fehlerquellen bei der Empfängerprüfung:

  • Schreibfehler bei Namen: Tippfehler und unterschiedliche Schreibweisen können zu Abweichungen führen. Zum Beispiel: Meier, Mayer, Meyer oder Maier.
  • Namenszusätze: Titel, zweite Vornamen oder Doppelnamen werden nicht immer einheitlich erfasst oder hinterlegt. Zum Beispiel: Dr. Karl-Heinz vs. Karlheinz.
  • Sprachunterschiede: Die Handhabungen der verschiedenen Sonderzeichen und Schriftsysteme im ganzen europäischen Zahlungsraum ist nicht standardisiert. Im Deutschen betrifft dies vornehmlich die Zeichen ä, ö, ü und ß. Zum Beispiel: Werden Umlaute in Auslandsüberweisungen übernommen oder ersetzt?
  • Namensänderungen (z.B. durch Heirat): Änderungen des Namens werden mitunter nicht sofort in allen Systemen aktualisiert, was zu Abweichungen beim Abgleich führen kann.
  • Abkürzungen: Unklarheiten entstehen, wenn Namen abgekürzt, ausgeschrieben oder unterschiedlich formatiert werden. Auch die Verwendung von Punkten kann abweichen. Zum Beispiel: BMW oder Bayerische Motoren Werke, GmbH & Co. KG mit oder ohne Punkt

Weiterführendes


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