ADAC Kreditkarte GOLD

Logo ADACKreditKarte Gold Doppel

Höchster Zinsatz in der Zinsstaffel
0,10%

Sollzins
12,24%

Jährl. Beitrag
1. Jahr 109,00 € danach 109,00 €

Kreditkartengesellschaft
VISA/Mastercard-Doppel

Die ADAC Kreditkarte GOLD des ADAC stellt gleichzeitig eine ADAC Club-Karte dar. Mit dieser können Sie im In- wie Ausland immer mit der Unterstützung des ADAC rechnen. Die ADAC Kreditkarte GOLD kann als Kartendoppel in Form einer goldenen MasterCard und/oder goldene VISA-Karte ausgegeben werden. Die Kreditkarte ermöglicht Ihnen weltweite finanzielle Flexibilität sowie besonders wichtig: eine stetiges Versicherungspaket im Rahmen Ihrer Reisen mit einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, Auslandskrankenversicherung und Reiserechtsschutz-Versicherung und jetzt auch eine Identitätsschutz. Daneben haben Sie mit dieser Kreditkarte zahlreiche Sparvorteile. Sie sparen beim Tanken als auch bei einer Mietwagenbuchung im Ausland 5 % auf den Gesamtpreis. Die Grundgebühren der ADAC Kreditkarte GOLD betragen 109,00 €. Die Partnerkarte dazu kostet jährlich 70,00 €.

Die wichtigsten Konditionen können Sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen sowie weitere detaillierte Angaben zur ADAC Kreditkarte GOLD finden Sie unterhalb des Textes.

Konditionen der ADAC KreditKarte Gold Doppel

Ihre Vorteile mit der ADAC KreditKarte Gold Doppel

Mit der ADAC KreditKarte Gold sichern Sie sich eine goldene VISA und MasterCard Kreditkarte. Die Kreditkarten sind gleichzeitig Ihre ADAC Clubkarte, sodass Sie sich im In- oder Ausland immer auf die Unterstützung des ADAC verlassen können. Mit den Kreditkarten erhalten Sie aber nicht nur finanzielle Flexibilität auf der ganzen Welt, sondern auch zahlreiche Spar-Vorteile und Reiseversicherungen. So sparen Sie unter anderem 5 % beim Tanken und erhalten Rabatte bei Mietwagenbuchungen im Ausland. Abgerundet wird das Kreditkartenangebot durch eine attraktive Guthabenverzinsung.

Aktuelle Aktionen zur ADAC KreditKarte Gold Doppel

Kostenlos im ersten Jahr

Neukunden, die im Zeitraum von Januar bis März 2019 eine ADAC Kreditkarte Gold benatragen, müssen für diese im ersten Jahr keine Grundgebühr bezahlen und sparen damit 109 bzw 99 Euro.

Allgemeines

Herausgebendes KreditinstitutLandesbank Berlin AG
BezeichnungADAC KreditKarte Gold Doppel
KreditkartengesellschaftVISA/Mastercard-Doppel
KartentypCredit Card/ Revolving Card
Zinsfreies Zahlungsziel bis zu30 Tage
Anzahl der Akzeptanzstellen59 Millionen
Kontaktloses Zahlen (NFC)PayPass
Girokonto inklusive/erforderlich?nein
Eigenes Kartendesign möglich?nein
Postident bei Kontoeröffnung?ja
VideoIdent bei Kontoeröffnung?nein

Grundgebühren

Kreditkarte
Grundgebühr 1. Jahr für Hauptkarte109,00 €
Grundgebühr ab 2. Jahr für Hauptkarte109,00 €
 
Grundgebühr 1. Jahr für Partnerkarte70,00 €
Grundgebühr ab 2. Jahr für Partnerkarte70,00 €
Kosten für Ersatzkarte10,00 €

Guthaben- und Soll-Zinssätze

Kreditkarte
Guthabenzins auf dem Kreditkartenkonto
ZinssatzBis Guthaben
0,10%25.000,00€
Soll-Zins auf dem Kreditkartenkonto12,24%*
* Sollzinssatz beim Dispokredit, Zinssatz variabel, Kreditsumme abhängig von persönlicher Bonität, vierteljährliche Abrechnung

Einsatzentgelte

Tageslimits
Tageslimit für bargeldlose Zahlungenkein Limit
Tageslimit für Bargeldabhebung im Inland10.000,00 €
Tageslimit für Bargeldabhebung im Ausland10.000,00 €
Entgelte für Bargeldabhebungen an
- institutsinternen Geldautomatenk.A.
- anderen Geldautomaten im Inland3,00 %, jedoch mindestens 7,50 €
- anderen Geldautomaten im Ausland3,00 %, jedoch mindestens 5,00 €
Entgelte für bargeldlose Zahlungen
- im Euro-Raumgebührenfrei
- im sonstigen Auslandk.A.
- Fremdwährungsgebühr1,75 %

Rabatte und Bonussysteme

Reiserücktrittskostenversicherung
Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung gilt für alle mit der ADAC Kreditkarte Gold bezahlten Reisen. Der Versicherungsschutz greift für Sie und bis zu fünf Mitreisende abzüglich des Selbstbehalts bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 Euro. Vorausgesetzt wird die Bezahlung der Reise mittels der ADAC Kreditkarte Gold (Hauptzahlung min. 50% des Gesamtreisepreises). - Reiserücktrittskostenversicherung für Inhaber und max. 5 weitere Personen - Versicherte Ereignisse: Schwerer Unfall oder Erkrankung, Schwangerschaft, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, Arbeitsplatzwechsel und Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder strafbare Handlungen. - Versicherungsschutz auch bei vorzeitigem Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (inkl. Mehrkosten) Selbstbehalt bei Krankheit 20%, min. 100 Euro. SB von 100 Euro generell.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Schutz bei Unfällen mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf gemeinsamen Reisen für den Karteninhaber und dessen Lebens- bzw. Ehepartner sowie deren Kinder (insgesamt max. 6 Personen). - Versicherungsschutz besteht bei Flügen, in Bahn, Bus, Taxi oder Schiff sowie bei Benutzung eines Mietwagens und für Übernachtungen im Hotel. - Versicherungssummen: Invalidität oder Todesfall 260.000 Euro, Vollinvalidität 520.000 Euro - Krankenhaustagegeld 30 Euro (max. 3 Monate) - Bergungskosten 15.000 Euro Voraussetzung ist die Bezahlung mit der ADAC mobilKarte Gold
Einkaufsversicherung
Online- Einkaufsschutz inklusive.
Erhöhung des Versicherungsschutzes bei Mietwagen
Erhöhung des Haftpflichtschutzes für Mietwagen um bis zu 1 Million Euro. - Versicherungsschutz für die ganze Familie - Versicherungssumme 1 Million Euro pauschal nach Basisdeckung - weltweit gültig außerhalb Deutschlands - Zusätzlich Reise-Rechtsschutz-Versicherung Voraussetzung ist die Bezahlung per ADAC mobilKarte Gold
Tankrabatt
5,00% Tank-Rabatt auf alle Tankstellenumsätze - max. 1.500 Euro pro Kalenderjahr. Vorausgesetzt ist die Zahlung mit der ADAC Kreditkarte Gold
Rabatte bei Mietwagen
Bei Buchung eines Mietwagens für das Ausland bei der ADAC Autovermietung GmbH und Bezahlung mit der ADAC Kreditkarte GOLD erhalten Sie 5 % Rabatt (Gilt nicht für die Anmietung innerhalb Deutschlands).
Bonuspunkte bei Kreditkartenzahlung
Pro 1 Euro Umsatz mit der ADAC mobilKarte Gold wird 1 ADAC Boni gutgeschrieben. Eintauschbar gegen Shell-Tankgutscheine oder eine Jahreskartenpreis-Gutschrift.

Einlagensicherung und Haftungslimit


Gesetzliche Einlagensicherung100.000 Euro
Sicherungssystem gesetzlichBundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
Maximale Haftung0,00

Stand: 31.05.2023 - Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderung durch die jeweilige Bank.

Versicherungsleistungen

Wann kann ich die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in Anspruch nehmen?

Der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung besteht bei der ADAC Kreditkarte Gold nur bei Bezahlung Ihrer Reise mit der Kreditkarte. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Sie und bis zu fünf Mitreisende bei einem Reisepreis von bis zu 10.000 Euro. Versichert sind dabei die vertraglich geschuldeten Stornokosten und zusätzlich anfallende Rückreisekosten abzüglich des Selbstbehaltes, wenn Sie eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses, wie z.B. einer unerwarteten, schweren Erkrankung, nicht antreten können oder abbrechen müssen.

Sie können den Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung auch über das Limit von 10.000 Euro erhöhen, indem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Buchung der Reise bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG einen entsprechenden Antrag stellen. Den Antrag können Sie per E-Mail an reiseruecktritt@adac.de oder per Telefon unter (089) 7676 6189 bzw. Fax unter (089) 7676 5110 stellen.

Wann kann ich die Reise-Rechtsschutz-Versicherung für Mietfahrzeuge in Anspruch nehmen?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung greift unabhängig davon, ob die Reise mit der ADAC Goldkarte bezahlt wurde, bei akuten, unerwarteten Erkrankungen oder Verletzungen auf Auslandsreisen in den ersten 45 Tagen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Sie und Ihre Familie.

Wann kann ich die Auslandsreise-Krankenversicherung in Anspruch nehmen?

Die Reise-Rechtsschutz-Versicherung für Mietfahrzeuge der ADAC Goldkarte können Sie weltweit als Mieter und Fahrer eines Mietwagens in Anspruch nehmen, wenn der Wagen mit der ADAC Kreditkarte Gold bezahlt wurde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auch auf die Insassen des Mietwagens und deckt sowohl Streitigkeiten mit der Mietwagenfirma als auch Bußgeldverfahren ab.

Wann kann ich die Verkehrsmittel-Unfallversicherung in Anspruch nehmen?

Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung versichert Sie und Ihre Familie bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen sowie in Hotels mit Invaliditätsleistungen bis zu 260.000 Euro. Voraussetzung ist auch hier, dass die Bezahlung mit der Kreditkarte erfolgte.

Fragen & Antworten

Sie1 haben Fragen zu diesem Produkt? Hier haben Sie die Möglichkeit eigene Fragen zustellen, welche dann durch unser fachkundiges Redaktionsteam beantwortet werden.

  1. Peter Feltes fragte am #

    Seit vielen Jahren bin ich Besitzer der ADAC Mastercard GOLD. Damit ich bei Urlaubsbuchungen auch die Reiserücktritt- und Abbruchversicherung nutzen kann möchte ich wissen, wie ich mit der Mastercard GOLD auch ganze normale Rechnungen zu Urlaubsbuchungen bezahlen kann.

    1
    • Antwort der Redaktion vom 18.03.2019 um 12:52: #

      Das geht unseres Wissens nach nicht. Die Rechnung müsste direkt im Reisebüro oder online bei der Buchung mit der Kreditkarte gezahlt werden.

      2
  2. Dr.Karl-Heinz Lukesch fragte am #

    Ich habe eine ADAC-Goldkarte gueltig bis Mai 2021. Hat meine Ehefrau damit eine Auslandskrankenversicherung wenn die Reise nicht mit der Goldkarte bezahlt wurde?

    3
    • Antwort der Redaktion vom 12.03.2019 um 09:32: #

      Bei der aktuellen ADAC Kreditkarte Gold ist keine Auslandskrankenversicherung inkludiert.

      4
  3. Gerd Körner fragte am #

    habe zufällig in einem Beitrag vom 21.04.2017 folgende Anfrage gelesen,

    Stimmt es wirklich, das man eine Auslandskrankenversicherung beim Buchen einer Reise mit der ADAC – Karte -Gold – nicht mehr dazu bekommt ?
    • Antwort der Redaktion vom 27.04.2017 um 12:08: #
    Das ist richtig. Die ADAC Gold Card beinhaltet derzeit keine Auslandskrankenversicherung mehr.

    Eine derartige Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mir nicht bekannt; kann ich davon ausgehen, dass diese Regelung nur für Neu-Gold-Karteninhaber und nicht für Altkunden (habe meine Goldkarte seit etwa 10 Jahren) gilt?

    5
    • Antwort der Redaktion vom 28.02.2019 um 09:25: #

      Unseres Wissens nach gilt das für Neukunden. Für Bestandskunden kann Ihnen nur ihr kartenführendes Institut bzw. der ADAC eine verbindliche Auskunft geben.

      6
  4. Roland Busse fragte am #

    Ich habe die ADAC-Gold-Karte seit über 10 Jahren. Eine Mietwagenfirma in Funchal/Madeira hat unberechtigt und ohne Abrechnung meine Kaution über 950,-€ einbehalten und antwortet nicht auf meine Rückforderung. Könnte mir hier die “Reise-Rechtsschutz-Versicherung für Mietfahrzeuge im Ausland” helfen?

    7
    • Antwort der Redaktion vom 28.02.2019 um 09:31: #

      Diese Frage wird Ihnen nur der ADAC bzw. der Versicherer beantworten können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an diese Parteien.

      8
  5. Helge Oberthür fragte am #

    Wir haben eine Reise nach Chile gebucht und mit der ADAC Goldkarte bezahlt. Der Reisepreis überschreitet 10.000€. Sind wir trotzdem Krankenversichert? Reiserücktritt- und Abbruchversicherung haben wir extra abgeschlossen, da durch den Selbsbehalt bei diesem Reisepreis ein kurzfristiger Reiserücktrittsfall sehr teuer werden würde.

    9
    • Antwort der Redaktion vom 07.02.2019 um 10:40: #

      Diese Frage kann Ihnen nur der ADAC rechtsverbindlich beantworten. Der ADAC schreibt dazu auf seiner Webseite “Sollte Ihre gebuchte Reise den Preis von 10.000 Euro übersteigen, können Sie den Versicherungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung bei der ADAC Versicherung AG erhöhen.”. Sie sind also unserer Meinung nach durchaus im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung versichert, jedoch ist uns keine Krankenversicherung im Zusammenhang mit der ADAC Gold Card bekannt.

      10
  6. T.B. fragte am #

    Ich habe ein Hotel gebucht, muss dieses aber erst vor Ort bezahlen. Würde in diesem Fall die Reiserücktrittsversicherung greifen – falls man nicht anreisen kann, denn ich habe die Reise bzw. das Hotel noch gar nicht bezahlt? Ist eine bereits gebuchte Reise durch die Kreditkarte Gold versichert, obwohl man die Karte erst nach Reisebuchung, aber vor Reiseantritt vornimmt?

    11
    • Antwort der Redaktion vom 17.01.2019 um 10:11: #

      Laut Versicherungsbedingungen der ADAC Gold Card (hier nachzulesen) würde in Ihrem Fall die Hotelbuchung versichert sein, nicht aber eine bereits vor Ausstellung der Karte gebuchte Reise.

      12
  7. Bernhard Hessemann fragte am #

    Ich besitze die ADAC Goldcard, Muss ich eine gebuchte Reise mit der Goldcard bezahlen?
    damit die Reiserücktrittversicherung evlt. in Kraft tritt.

    13
    • Antwort der Redaktion vom 02.11.2018 um 12:39: #

      Ja, der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung besteht nur bei Bezahlung der Reise mit Ihrer ADAC Goldkarte.

      14
  8. stephan fragte am #

    2 Reiseteilnehmer. Flüge und Unterkunft wurde mit ADAC master card gold bezahlt. Reiseroute wie geplant: 4 Tage NYC, Weiterflug nach Honolulu, 11 Tage Honolulu, Weiterflug Maui, 4 Tage Maui, Weiterflug San Francisco, 3 Tage San Francisco, Rückflug Deutschland.
    Am ersten Tag Bänderanriss eines Reiseteilnehmers in New York. Arztbesuch, Krücken, keine Chance die Reise wie geplant fortzusetzen. Greift die Reiseabbruchversicherung, da mit ADAC master card gold alle Leistungen bezahlt wurden?

    15
    • Antwort der Redaktion vom 25.04.2018 um 10:23: #

      Theoretisch sollte die Reiseabbruch-Versicherung greifen. Wie wir aber bei solchen Fragen an dieser Stelle immer wieder schreiben: eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG geben, bei der Sie die Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen haben. Wir als Redaktion sind da die falschen Ansprechpartner. Das Produktinformationsblatt zur Reiseabbruch-Versicherung finden Sie übrigens hier.

      16
  9. Adolff fragte am #

    Besitze die ADAC goldkarte seit vielen Jahren. Ist darin eine Reisegepäckversicherung enthalten, wenn z.B. ein Koffer beim Flug verloren geht?

    17
    • Antwort der Redaktion vom 18.01.2018 um 10:38: #

      Da die Versicherungsbedingungen der ADAC Gold Card in den letzten Jahren geändert wurden, empfehlen wir, dass Sie sich mit dieser Frage direkt an den ADAC wenden. Nur dieser kann Ihnen, basierend auf Ihrem Vertrag, eine verbindliche Auskunft geben.

      18
  10. Hutter Josef fragte am #

    Ich beabsichtige im April einen Mietwagen in Florida zu bestellen,ist der Selbstbehalt durch die Goldcard abgedeckt?

    19
    • Antwort der Redaktion vom 30.11.2017 um 09:34: #

      Der Selbstbehalt wird laut ADAC nicht durch die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgedeckt. Dazu ein Auszug aus den FAQs des ADAC zur Kreditkarte Gold: “Bei Bezahlung einer Reise mit Ihrer ADAC Kreditkarte GOLD erstatten wir die Storno- und zusätzlich anfallende Rückreisekosten für Sie und bis zu fünf Mitreisende abzüglich des Selbstbehalts bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 Euro.”

      20
  11. Berthold Predöhl fragte am #

    Wir haben Sitzplätze im Flieger von Köln nach Mauritius gebucht für insgesamt 100€ hin und zurück pro Person.
    Werden bei der ADAC Visakarte Gold noch 50€ pro Jahr erstattet?

    21
    • Antwort der Redaktion vom 30.11.2017 um 09:36: #

      Eine solche Erstattung ist uns nicht bekannt. Verbindliche Auskünfte zu so speziellen Fragen sollten Sie allerdings einfach direkt dem Support des ADAC stellen.

      22
  12. Bender fragte am #

    Ich habe 2 Hotels in 2 Städten über booking.com gebucht ohne Rücktrittsmöglichkeit. Die Buchung ist erfolgt durch die Angabe meiner ADAC Visa Goldkarte.
    Ich müsste heute die Reise antreten, liege aber seit gestern im Bett und bin nicht reisefähig. Am nächsten Werktag werde ich einen Arzt konsultieren.
    Kommt der ADAC für meine Hotelkosten auf? Wie beantrage ich dies?

    23
    • Antwort der Redaktion vom 07.09.2017 um 08:03: #

      Verbindlich kann Ihnen diese Frage nur der ADAC selber beantworten. Die telefonische Beratung finden Sie unter der Rufnummer 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag, 8:00-20:00 erreichbar)

      24
  13. Leonhard Wittig fragte am #

    Besteht für meine 3/15 ausgestellte ADAC plus mobil Visa -Karte Gold Auslandskrankenschutz für mich und 3 mitreisenden Personen. Danke

    25
    • Antwort der Redaktion vom 30.08.2017 um 22:13: #

      Diese Frage kann Ihnen nur der ADAC selbst verbindlich beantworten. Zu laufenden Kartenverträgen können wir als Redaktion verständlicherweise keine Auskunft geben.

      26
  14. Justus, Horst fragte am #

    Habe meine Kreditkarte im März 2015 beantragt und bekommen. Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall ein Auslands-Krankenschutz, für mich und meine Frau, besteht? Was muss ich tun wenn wir diese in Anspruch nehmen müssen?

    27
    • Antwort der Redaktion vom 30.08.2017 um 22:21: #

      Auch in ihrem Fall kann nur der ADAC eine verbindliche Auskunft über das Bestehen des Auslands-Krankenschutzes geben.

      28
  15. Johann Schmid fragte am #

    Ich bezahle beim tanken immer mit der Karte aber habe noch nie Bonuspunkte bekommen. Immer 0 Punktestand. Warum?

    29
    • Antwort der Redaktion vom 30.08.2017 um 22:22: #

      Eine gute Frage, die wir Ihnen als Redaktion aber auch nicht beantworten können, ohne dem ADAC ihren konkreten Fall zu schildern.

      30
  16. Isam Saleh fragte am #

    Hallo Herr Moderator,
    die Flugticketskosten sind schon gebucht. Nun warte ich auf die Antwort für meine Frage ob ich noch weitere Reiseversicherungen abschließen muß. Herzlichen Dank.

    31
    • Antwort der Redaktion vom 09.05.2017 um 15:32: #

      Wenn Sie eine verbindliche Antwort wollen, fragen Sie doch bitte direkt beim ADAC als Herausgeber der Kreditkarte nach. Wir können auch nur stille Post spielen und Ihnen dessen Antworten weiterleiten.

      32
  17. Werner Mosch fragte am #

    Stimmt es wirklich, das man eine Auslandskrankenversicherung beim Buchen einer Reise mit der ADAC – Karte -Gold – nicht mehr dazu bekommt ?

    33
    • Antwort der Redaktion vom 27.04.2017 um 12:08: #

      Das ist richtig. Die ADAC Gold Card beinhaltet derzeit keine Auslandskrankenversicherung mehr.

      34
  18. Franz-Josef Kuelkens fragte am #

    Ich bin seit 2013 Goldkarteninhaber (Visa und Mastercard).
    Bei einer Privatreise nach Wien habe ich Herzprobleme bekommen. Der behandelnde Arzt möchte sofort einen Herzschrittmacher implantieren. Greift hier die Reisekrankenversicherung ?
    Danke für Ihre Antwort !

    35
    • Antwort der Redaktion vom 27.04.2017 um 12:11: #

      Zu solchen Einzelfällen kann Ihnen nur der ADAC als Herausgeber der Kreditkarte eine verbindliche Auskunft geben. Wir würden daher empfehlen, dass Sie sich mit ihrer Frage direkt dorthin wenden.

      36
  19. Renate Pötzsch fragte am #

    Ich habe eine ADAC Master Goldcard mobil und möchte dieses Jahr eine Russlandfahrt unternehmen. Wie ist hier mein Schutz in der Auslandskrankenversicherung gegeben? Es wird eine Versicherungsschutz von mind. 30.000,-€ gefordert? Die Versicherungsbestätigung wird für die Visabeantragung benötigt. Wir diese vom ADAC gegeben? Oder benötige ich einen gesonderten Versicherungsabschluss?

    37
    • Antwort der Redaktion vom 27.04.2017 um 12:14: #

      Für Reisen nach Russland benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung eines zugelassenen Versicherers. Die hinter der Auslandskrankenversicherung bei den ADAC Kreditkarten stehende Versicherung steht leider nicht auf der Liste der von Russland zugelassenen Versicherer. Sie werden daher um den Abschluss einer gesonderten Versicherung nicht umhin kommen.

      38
  20. Mahler, Sylvia fragte am #

    Ich spiele mit dem Gedanken, die ADAC Kreditkarte GOLD zu beantragen. Nun möchte ich noch wissen, wie die Kündigungsfrist ist. Das habe ich nirgendwo gelesen. Zum Jahresende, zum Monatsende, mit wieviel Vorlauf?

    39
    • Antwort der Redaktion vom 29.03.2017 um 12:14: #

      Wie bei den meisten Kreditkarten besteht auch bei der ADAC Kreditkarte GOLD keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können die Kreditkarte also jederzeit kündigen. Wichtig: Da der Beitrag für die Kreditkarte immer für ein Jahr im Voraus fällig wird, würden wir eine Kündigung immer zum Ende des laufenden Beitragsjahres empfehlen.

      40
  21. Petra Andersch fragte am #

    Ich habe meine Goldene ADAC- Kreditkarte bereits seit 2013. Ich habe eine anstehende Flugreise damit bezahlt und nun auch gebührenpflichtig Sitzplätze für den Flug reserviert. Werden die Kosten für die Sitzplatzreservierung vom ADAC- Kreditkartenservice übernommen, wenn ich die Reservierung auch mit der Kreditkarte bezahlt habe?

    41
    • Antwort der Redaktion vom 30.01.2017 um 13:46: #

      Das ist eine Frage, die Ihnen am besten der Kundenservice des ADAC beantworten kann – und als einziger auch rechtlich verbindlich. Wir als Redaktion könnten hier auch nur beim ADAC anfragen und dessen Antwort an Sie weiterleiten.

      42
  22. Heinrich Schniedergers fragte am #

    Ich besitze die ADAC Gold Kreditkarte. Wenn nur meine Frau (ohne mich) und ihre Freundin in Urlaub fährt, die Reise aber komplett für beide Frauen mit meiner Gold-Kreditkarte bezahlt wird – gilt dann der Reiserücktrittsschutz für beide Frauen?

    43
    • Antwort der Redaktion vom 30.01.2017 um 13:49: #

      Laut ADAC gilt die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für den Versicherten und bis zu fünf Mitreisende. Damit sollten sowohl Ihre Frau als auch deren Freundin unter den Versicherungsschutz fallen.

      44
  23. Bauer fragte am #

    Gibt es bei der ADAC Kreditkarte GOLD Doppel Visa + MasterCard (109 €/Jahr) keine Auslandskrankenversicherung mehr ?

    45
    • Antwort der Redaktion vom 25.01.2017 um 16:05: #

      Das ist richtig. Es gibt nur noch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung.

      46
  24. Walter Bürvenich fragte am #

    Ich bin Inhaber der ADAC Visa/Mastercard doppel Silber. Ich möchte sie in eine Goldkarte doppelt umtauschen. Wie gehe ich vor.

    47
    • Antwort der Redaktion vom 25.01.2017 um 16:07: #

      Wir würden sagen, Sie wenden sich am besten an den Support des ADAC, der Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage sicher gerne weiter hilft. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite des ADAC.

      48
  25. Ernst K. fragte am #

    Ich bin Besitzer der ADAC Gold Master Card.
    Für meine Gattin und mich habe ich eine Reise vom 15.06.17 bis 21.06.17 gebucht.
    Die Zahlung erfolgt:
    20% Anzahlung sofort (18.01.17) per Überweisung
    80% per ADAC Gold Master Card am 31.05.2017
    Habe ich für beide Versicherungsschutz, wenn ein Partner vor dem 31.05.17 aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, und die Reise am 15.06.17 nicht antreten kann, bzw. wie muß die Zahlung per Kreditkarte erfgolgen.

    49
    • Antwort der Redaktion vom 18.01.2017 um 09:27: #

      Der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung besteht nur bei Bezahlung der Reise mit Ihrer ADAC Goldkarte. Versicherungsschutz besteht für Sie und bis zu fünf mitreisende Personen bei einem Reisepreis bis zu 10.000 Euro. Da Sie den Großteil des Reisepreises mit Ihrer ADAC Gold MasterCard bezahlt haben, gehen wir davon aus, dass Versicherungsschutz besteht. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen aber nur der ADAC selbst geben. Dessen Info-Service erreichen Sie telefonisch unter 0 800 5 10 11 12. Ansonsten können Sie Fragen zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung auch über das Online-Kontaktformular stellen.

      50
  26. Annegret S. fragte am #

    ich habe die ADAC Kreditkarte in Gold und war im Herbst in Kroatien krank und dort beim Arzt.
    Die Rechnungen sind bereits von meiner Krankenkasse geprüft und ein Teil wird mir zurück erstattet.
    An welche Adresse beim ADAC reiche ich die Rechnungen zwecks restlicher Rückerstattung ein.

    51
    • Antwort der Redaktion vom 18.01.2017 um 09:33: #

      Bei ADAC Plus-Mitgliedschaft können Sie Schadenmeldungen direkt online einreichen. Die Informationen dazu finden Sie im Bereich Schadenservice der Webseite des ADAC. Die Adresse der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG für den postalischen Versand von Unterlagen lautet Hansastraße 19, 80686 München.

      52
  27. Riemer Holm fragte am #

    Ich habe mit der ADAC Gold Master Card eine Reise bezahlt. Ist für meine 3 mitreisenden ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung ohne zusätzliche Anträge aktiv.

    53
    • Antwort der Redaktion vom 10.01.2017 um 08:53: #

      Bei Bezahlung Ihrer Reise mit der ADAC Kreditkarte Gold erhalten Sie und bis zu 5 mitreisende Personen Versicherungsschutz bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 Euro. Versichert sind die vertraglich geschuldeten Storno- und die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten abzüglich des Selbstbehalts, wenn Sie eine Reise z.B. wegen Krankheit nicht antreten können. Bei Reisen im Wert von über 10.000 Euro können Sie den Versicherungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG erhöhen.
      Bei unerwartetem Reiseabruch (z.B. durch schwere Erkrankung) sind Sie und bis zu 5 Mitreisende auch versichert. Hierbei werden Ihnen der anteilige Reisepreis, nicht genutzte Reiseleistungen, Umbuchungskosten sowie zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten erstattet. Voraussetzung, für diese Leistungen, ist allerdings immer die Bezahlung mit Ihrer ADAC Kreditkarte Gold.

      54
  28. Norbert Hellmer fragte am #

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Inhaber der ADAC Gold Visa und Master-Card. Ich bin schon vor 2015 Inhaber dieser Karten.
    Wir wollen in diesem Jahr mit mehreren Personen nach Amerika. Inwieweit gilt die Reisekrankenversicherung für mich und meine Mitreisenden?
    Gilt dies nur für Familienmitglieder oder auch Nichtfamilienmitglieder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert Hellmer

    55
    • Antwort der Redaktion vom 06.01.2017 um 11:53: #

      Bei Bezahlung Ihrer Reise mit der ADAC Kreditkarte Gold erhalten Sie und bis zu 5 mitreisende Personen (diese müssen nicht zwangsläufig zu Ihrer Familie gehören) Versicherungsschutz bis zu einem Gesamtreisepreis von 10.000 Euro. Versichert sind die vertraglich geschuldeten Storno- und die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten abzüglich des Selbstbehalts, wenn Sie eine Reise z.B. wegen Krankheit nicht antreten können.
      Bei einem unerwartetem Reiseabruch (z.B. durch schwere Erkrankung) sind Sie und bis zu 5 Mitreisende auch versichert. Hierbei werden Ihnen der anteilige Reisepreis, nicht genutzte Reiseleistungen, Umbuchungskosten sowie zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten erstattet. Voraussetzung, für diese Leistungen, ist allerdings immer die Bezahlung mit Ihrer ADAC Kreditkarte Gold.

      56
  29. Karin Schubert fragte am #

    Ich möchte mit meiner ADAC Goldkarte eine Reise nach Indien für mich, meine zwei Töchter und für meine zwei Enkelkinder buchen. Haben meine Kinder und Enkel den gleichen Schutz wie ich im Falle eines Rücktritts, einer Erkrankung in Indien, eines Krankenhausaufenthaltes dort, eines Rücktransportes etc.?
    Herzlichen Dank
    Karin Schubert

    57
    • Antwort der Redaktion vom 19.12.2016 um 15:01: #

      Ja, der Schutz der Reiseversicherungen umfasst bei der ADAC Gold Card den Karteninhaber sowie bis zu fünf Mitreisende. Dabei werden laut Leistungsverzeichnis “der anteilige Reisepreis, nicht genutzte Reiseleistungen, Umbuchungskosten sowie zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten bei mitgebuchter An- und Abreise erstattet”. Gut bei der ADAC Gold Card: die Versicherungsgrenze von 10.000 EUR Gesamtreisepreis kann bis zu 14 Tage nach Buchung der Reise erhöht werden, sollten die Reisekosten über dieser Grenze liegen.

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  30. Acsany michael fragte am #

    Ich nehme an einer Gruppenreise teil die ein Freund organisiert. Habe ich einen Reiserücktrittsversicherungsschutz auch wenn die Reise nicht über meine mobilKarte GOLD bezahlt wurde?

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    • Antwort der Redaktion vom 09.12.2016 um 15:08: #

      Nein. Die Reise muss hauptsächlich mit Ihrer ADAC Kreditkarte GOLD bezahlt worden sein, um den Versicherungsschutz nutzen zu können.

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  31. Jürgen Weigt fragte am #

    Bitte senden Sie eine Übersicht zu den Versicherungen der ADAC Gold Karte mit den vertraglichen Bestimmungen, oder teilen Sie mit, wo ich sie im Internet finden kann.
    Freundliche Grüße Jürgen Weigt (ADAC 36 xxx xxx)

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    • Antwort der Redaktion vom 17.11.2016 um 10:39: #

      Hier gelangen Sie zu den Versicherungsbedindungen der ADAC Gold Karte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem ADAC-Kundenservice unter (030) 24 55 24 43 in Verbindung.

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  32. Schaufler, Bruno fragte am #

    Wir haben eine Reise nach Mallorca gebucht und mit ADAC-Visakarte Gold bezahlt. Nun erlitt die Schwester meiner Frau einen schweren Herzinfarkt und liegt derzeit noch im Koma. Da der weitere Verlauf ungewiss ist, können wir die Reise vermutlich nicht antreten. Ist dies eine Versicherungsfall für die Reiserücktrittversicherung? Welche Bescheinigungen werden benötigt?

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    • Antwort der Redaktion vom 07.10.2016 um 07:47: #

      Ist die Schwester Ihrer Frau als Reiseteilnehmer aufgeführt? Laut Versicherungsbedingungen sind nur Kreditkarteninhaber sowie die in der Reiseanmeldung genannten Personen geschützt. Die versicherten Ereignisse finden Sie in § 4.

      Wir bitten Sie, sich direkt mit dem ADAC Kundenservice in Verbindung zu setzen: (030) 24 55 24 43

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  33. Martin Abermann fragte am #

    Wann werden die 5% Tank-Rabatt bei Zahlung mit der Goldkreditkarte für Tankstellenumsätze bis € 1500 pro Jahr vergütet? Monatlich mit der Kartenabrechnung oder am Jahresende? Bisher habe ich eine entsprechende Gutschrift noch nicht erhalten bzw. bei der Abrechnung entnehmen können?

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    • Antwort der Redaktion vom 23.09.2016 um 12:24: #

      Am Ende des Jahres sollte die Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto automatisch erfolgen.

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  34. Claus Reiher fragte am #

    ich bin ADAC plus Mitglied und möchte wissen ob eine Reisekrankenversicherung und ein kostenloser Rücktransport innerhalb und außerhalb Europas (z.B. Südafrika) für mich und meine Frau eingeschlossen ist. Wir bezahlen 99,..€ im Jahr

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    • Antwort der Redaktion vom 26.07.2016 um 10:05: #

      Derartige Versicherungsleistungen sind nur in der ADAC Goldkarte enthalten, die schon vor dem 01.10.2015 bestand, danach wurde das Versicherungspaket lediglich auf die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch beschränkt. Leider liegen uns die Versicherungsbedingungen für die Leistungen vorm 01.10.2015 nicht vor. Wir bitten Sie, sich direkt mit dem Kundenservice des ADAC in Verbindung zu setzen: (0 30) 24 55 24 43

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