Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland beruht auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz aus dem Jahre 1998 und soll dem Kunden einen wirksamen Schutz gegen eventuelle Vermögensschäden durch Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung deutscher Banken bieten.

Umfang und Reichweite der gesetzlichen Einlagensicherung

Bei der Schaffung der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland wurde eine EU-Richtlinie aufgegriffen. Diese sieht unter anderem einen umfassenden Schutz aller Bankkunden vor. Auch wenn es inzwischen europaweite Regelungen gibt, greift die deutsche Einlagensicherung grundsätzlich nur bei deutschen Banken und Sparkassen.

Dabei ist es jedoch völlig unerheblich, ob die Banken ihren Sitz in Deutschland oder in einem europäischen Nachbarland haben. Einlagen bei ausländischen Geldinstituten könnten nur geschützt werden, wenn die Institute über eine deutsche Tochter verfügen.

Die maximale Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung beträgt 100.000 Euro je Person (bei Gemeinschaftskonten demnach 200.000 Euro). Dieser Betrag bezieht sich nicht nur auf Sparbücher, sondern auch auf Festgeldanlagen, Tagesgelder, Termingelder und Sichteinlagen. Lediglich die Verbindlichkeiten aus Wertpapieren sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier liegt die maximale Einlagensicherung bei 20.000 Euro. Es wird eine Auszahlungsfrist von höchstens 7 Arbeitstagen garantiert, bei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften erfolgt die Entschädigung innerhalb von drei Monaten.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Kommt es zur Schließung einer Bank, hat die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die Aufgabe, sämtliche Gläubiger über das Eintreffen des Entschädigungsfalles zu informieren. Der Kunde dieser Bank hat dann ein Jahr lang Zeit, um einen Entschädigungsantrag zu stellen.

Versäumt er diese Frist, gehen seine Ansprüche komplett verloren. Für die Zahlung der Entschädigung sind grundsätzlich alle Institute verantwortlich, die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angehören.

Zusätzlich zur staatlichen Einlagensicherung verfügen die meisten deutschen Banken und Sparkassen auch noch über eigene freiwillige Entschädigungsfonds. Ihre Leistungen gehen zum Teil deutlich über das Maß hinaus, was für die staatliche Einlagensicherung üblich ist.


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