Einlagensicherung der Bausparkassen

Gerade in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen stellt die Sicherheit einer Anlage eines der wichtigsten Entscheidungskriterien dar. Die Kundengelder bei einer Bausparkasse sind über den Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen geschützt.

Marktüblicher Einlagensicherungsfonds

Neben der gesetzlichen Absicherung steht dieser Fonds für eine freiwillige Einlagensicherung, dem sich nahezu alle Bausparkassen angeschlossen haben. Die Einlagen in Bausparverträgen sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe abgesichert. Für weitere von der Bausparkasse ausgegebene Einlagen, greifen drei verschiedene Einlagensicherungen. Der bereits erwähnte Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. schützt Kundengelder nebst Zinsen bis zu einer Summe von 250.000 Euro.

Zu den Mitgliedern gehören unter anderem die Alte Leipziger, die Bausparkasse Mainz und die Debeka. Bausparkassen, die einer Großbank zugehörig sind, sichern das Geld ihrer Kunden in unbegrenzter Höhe ab. Diesem Einlagensicherungsfonds für Bausparkassen gehören etwa die Deutsche Bank Bauspar AG und Allianz Dresdner Bauspar AG an.

Die Bausparkasse Wüstenrot ist, wie viele weitere Bausparkassen auch, Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Diese hat die Aufgabe, für nicht zurückgezahlte Einlagen oder unerfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften eines Mitgliedsunternehmens, eine Entschädigungszahlung an den Kunden auszubezahlen. Diese Einrichtung finanziert sich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Einlagensicherung Landesbausparkassen (LBS)

Als Mitglieder des öffentlich-rechtlichen Bankensystems sind Landesbausparkassen (LBS) an das Einlagensicherungssystem des Deutschen Giro- und Sparkassenverbandes angeschlossen. Anhand von Stützungsfonds und der Gewährträgerhaftung, können die Sparkassen zu 100 Prozent für die Einlagen ihrer Kunden garantieren. Innerhalb ihres regionalen Einzugsgebiets werden die Sparkassen durch 12 regionale Stützungsfonds (Cash-Fonds) gestützt.

Im Notfall werden hieraus Darlehen und Zuschüsse gewährt. Darüber hinaus bilden Girozentralen und Landesbanken eine Sicherungsreserve, die den Sparkassen bei Überschuldung oder Illiquidität ebenfalls beisteht. Sollte auch diese Reserve nicht ausreichen, steht das Gesamtvolumen aller 12 Stützungsfonds gemeinschaftlich zur Verfügung.

Einlagensicherung Schwäbisch Hall

Die Bausparkasse Schwäbisch-Hall gehört der Einlagensicherung des genossenschaftlichen Bankensystems an. Hiervon erfasst ist neben der reinen Einlage auch der marktübliche Zins. Diese Einlagensicherung, die auf freiwilliger privatrechtlicher Basis geführt wird, steht ebenfalls zu 100 Prozent für die Gelder ihrer Kunden ein.

Geschützt sind die Einlagen der Kunden durch einen Garantiefonds und einen Garantieverbund. Die finanzielle Notlage kann hierbei in Form von Zuschüssen, Darlehen, Garantien oder Bürgschaften beseitigt werden. Die Schwäbisch Hall ist ebenfalls der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen.


Girokonto

Sie möchten ein Girokonto eröffnen? Oder wird Ihr aktuelles Girokonto Ihren Ansprüchen nicht gerecht? Sie suchen ein günstiges Girokonto mit attraktiven Konditionen?

Jetzt vergleichen und Geld sparen!

Erfahren Sie mehr »

Festgeldkonto

In unserem Festgeld-Vergleich stellen wir Ihnen zahlreiche Festgeld-Anbieter mit lukrativen Konditionen vor. Unsere Empfehlung: Jetzt vergleichen und Rendite sichern.

Alle Festgeldkonten auf einen Blick!

Erfahren Sie mehr »

Kreditkartenkonto

Bargeldloses Bezahlen im In- oder Ausland und zusätzlich von attraktiven Zusatzleistungen profitieren? Mit einem Kreditkartenkonto ist das möglich.

Kreditkartenkonten jetzt vergleichen!

Erfahren Sie mehr »

Fragen & Antworten

Sie1 haben Fragen zu diesem Produkt? Hier haben Sie die Möglichkeit eigene Fragen zustellen, welche dann durch unser fachkundiges Redaktionsteam beantwortet werden.

  1. Tittmann Walter fragte am #

    Sind meine Einzahlungen (Bausparbeiträge) > € 100.000.- an die Bausparkasse Deutscher Ring in unbegrenzter Höhe abgesichert oder gibt es Höchstgrenzen?
    Für Ihre Antwort herzlichen dank
    W.Tittmann

    1
    • Antwort der Redaktion vom 31.03.2016 um 07:33: #

      Hallo,

      Die Deutscher Ring Bausparkasse AG ist Mitglied im Bausparkassen-Einlagen-Sicherungsfonds e. V. und versichert Einlagen privater Anleger bis zu 250.000 Euro pro Anleger.

      2