Muss der Vermieter Nachweise über Eingang und Anlage der Kaution erbringen?

Der Vermieter kann nicht nach Belieben über den Kautionsbetrag, der vom Mieter entrichtet wurde, verfügen. Denn im Mietrecht seht festgeschrieben, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen hat. Zudem ist er verpflichtet, die Gelder bei einem Kreditinstitut als Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist zu den üblichen Zinsen anzulegen. Für diesen Zweck haben Vermieter ein separates Konto einzurichten, wo ausschließlich Kautionsgelder eingezahlt werden. Auf diese Weise wird für den Mieter sichergestellt, dass auch bei einer Insolvenz des Vermieters die Kautionen vom Insolvenzverwalter unberührt bleiben und die Rückzahlungsansprüche nicht in die Insolvenzmasse mit einfließen. Wenn ein Vermieter mehrere Mietimmobilien besitzt, muss er nicht für jeden Mieter ein gesondertes Konto anlegen. Lediglich sollte ein separates Konto für die gesamten Kautionen vorhanden sein.

Die weit verbreitetste Form der Kautionszahlung ist die Barkaution, wo der Mieter die Sicherheitsleistung dem Vermieter in bar übergibt. Aber auch ein Scheck, eine Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Vermieters ist möglich, dies wird ganz unterschiedlich in der Praxis gehandhabt. Wenn aber Bargeld übergeben wird, sollte der Mieter sich den Erhalt vom Vermieter abzeichnen, also quittieren lassen. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, das erhaltene Geld auf einem Mietkautionskonto anzulegen. Seit Inkrafttreten des Mietrecht-Änderungsgesetzes am 01.09.2001 können aber auch andere Anlageformen gewählt werden. So können sich die beiden Parteien darüber einigen, die Kaution auch in fest verzinslichen Wertpapieren, Investmentfonds oder Aktien anzulegen. Durch diese Anlageformen eröffnen sich Möglichkeiten, eine höhere Rendite auf die Einlage zu erzielen. Bei einer Geldanlage in Wertpapieren erhält der Vermieter regelmäßig Kontoauszüge über die Bewegungen. Diese muss er dem Mieter auf Wunsch hin zugänglich machen.

Kautionsbürgschaften im Vergleich

Eine einfache und sichere Variante der Mietkaution ist die so genannte Kautionsbürgschaft bzw. -Versicherung. Was diese im Einzelfall kostet, können Sie mit unserem nachfolgenden Rechner ermitteln:

Mietkautionsrechner

 SWK Bank - SWK Mietkaution

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249,50 €
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Gesamtkosten
1.047,50 €
PlusForta GmbH - Kautionsfrei.de

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Kosten 1.Jahr
235,00 €
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235,00 €
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1.175,00 €
Basler Versicherungen - Mietkaution

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Kautel.de - Mietkaution

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Gesetzliche Auskunftspflicht

Gemäß der Gesetzgebung ist der Vermieter verpflichtet, gegenüber dem Mieter offen darzulegen, was mit seiner gezahlten Kaution passiert. Daher ist es für den Vermieter wichtig, alles dafür zu tun, dass die Kaution gut angelegt wird. Auf Nachfrage des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, über die Details Auskunft zu geben und die Kautionsanlage nachzuweisen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das strafrechtliche Folgen für den Vermieter haben, denn dies wird als Verstoß gegen die Anlagepflicht als Untreue nach § 266 StGB gewertet. Gerichtsurteile, die in Bezug auf die Anlagepflicht gefällt wurden, besagen deutlich, dass die separate Anlage der Kaution als Vermögenssicherungspflicht gewertet wird. Um sich einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klage zu entziehen, sollte der Vermieter eine ordnungsgemäße Anlage der Kaution gewährleisten.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, über die Anlage der Kaution Auskunft zu geben und das Geld festverzinslich anzulegen. Das Mietrecht macht da klare Vorgaben, um die der Vermieter auch nicht herumkommt, diese eben nicht umgehen kann. Durch diese gesetzliche Regelung hat der Mieter das Recht auf seiner Seite und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Im Bezug auf ein Mietverhältnis liegen somit nicht nur die Pflichten beim Mieter, sondern auch beim Vermieter. Wenn der Mietvertrag die Möglichkeit eines Mietkautionssparbuches einräumt, ist dies die beste Alternative für den Mieter, die Kaution an den Vermieter zu zahlen.


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