Die besten Tipps für Mieter

Tipps für Mieter zur Zahlung der Kaution

Beim Einzug in eine neue Wohnung fallen für den Mieter Kosten an, die er bewältigen muss. Dazu gehört auch die Kaution, die der Mieter vor Einzug in das neue Zuhause dem Vermieter überlassen muss. In den meisten Fällen sich die Kautionen in der Höhe von zwei Kaltmieten angesiedelt. Manche Vermieter verlangen aber auch drei Kaltmieten. Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter, bei etwaigen Zahlungsrückständen oder zur Begleichung der Nebenkostenabrechnung bei Mehrverbrauch nach Auszug des Mieters.

Immer wieder suchen Mieter nach interessanten Alternativen für die Kaution, denn der Vermieter kann den gezahlten Betrag nicht einfach bunkern, sondern ist dazu verpflichtet, das Geld zu verzinsen. Seine Verzinsungspflicht beginnt mit dem Erhalt der Kaution. Der Zinssatz, der dabei zugrunde liegt, entspricht den Zinsen, die bei üblichen Sparanlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gezahlt werden. Der Vermieter sollte dafür ein separates Konto einrichten, das von seinem Vermögen getrennt ist. So bleibt das Geld im Falle eines Konkurses unberührt. Der Mieter kann über die Anlage seiner Kaution Nachweise verlangen.

Das Gesetz lässt neben der Barkaution auch andere Arten der Anlageform für die Kaution zu. Dazu gehört beispielsweise ein Sparbuch, welches an den Vermieter verpfändet wird.  Das Sparbuch wird auf den Namen des Mieters ausgestellt und dem Vermieter, mit einer Verpfändungserklärung, übereignet.

Unterschiedliche Möglichkeiten für die Kautionsstellung

In den Mietverträgen ist standardmäßig eine Barkaution vereinbart. Alternativen zur Barkaution sind:

  • Bankbürgschaft
  • Mietkautionssparbuch
  • Mietkaution-Plus-Sparbuch
  • Hinterlegung der Kaution in Fonds

Bei einem Mietkautionssparbuch hat sowohl der Mieter wie auch der Vermieter die Sicherheit, dass keine der beiden Parteien unberechtigt Geld abhebt. Diese Sparbücher werden mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet. Dieser Sperrvermerk dient dazu, dass beide Parteien bei einer Abhebung zustimmen müssen.

Wenn der Vermieter sein Einverständnis gibt, kann die Kaution auch über eine Bürgschaft der Bank des Mieters erfolgen. Durch diese Bürgschaftserklärung verpflichtet sich das Geldinstitut, die Forderungen des Vermieters zu begleichen. Der Vorteil einer Bürgschaft liegt darin, dass der Mieter die Kaution nicht aufbringen muss. Eine Bankbürgschaft kostet aber auch Geld, denn die jährlichen Bearbeitungsgebühren liegen bei 3 Prozent der Summe, die in der Bürgschaft vereinbart wurde. Nachteilig zu bewerten ist aber, dass der Vermieter ohne berechtigte Forderungen auf die Bürgschaft zugreifen kann und den gewünschten Betrag ausgezahlt bekommt.

Eine Möglichkeit die Kaution anzulegen, ist die Anlage in Immobilien- und  Rentenfonds, sowie in Aktien. Aber auch Anlagen in Bundesschatzbriefen, als Festgeld oder in Pfandbriefen sind möglich. Dazu wir bei der Bank ein Depot eröffnet, wo sich die Anlagen befinden. Allerdings muss der Mieter mit dieser Sparform einverstanden sein, da Fonds Schwankungen unterliegen und nicht fest verzinst werden. Außerdem können weder Mieter noch Vermieter ohne Verluste kurzfristig auf das Geld zugreifen. Außerdem ist immer zu bedenken, dass durch die Schwankungen am Aktienmarkt die Anlagen auch Verluste machen können – es geht selbstredend nicht immer nur in eine Richtung – nach oben. Somit ist es möglich, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nicht in der eingezahlten Summe ausgezahlt wird.


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