Kontoauszug – Was gibt es zu beachten? 

Es ist wichtig, dass Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert werden, um falsche oder irrtümliche Buchungen rechtzeitig zu entdecken. Bei Zahlungen mit der Bank- oder Kreditkarte ist es sehr hilfreich die Zahlungsbelege aufzubewahren. Mit den darauf befindlichen Informationen zum Zahlungsempfänger, Kartendaten und dem gezahlten Betrag lassen sich Zahlungen schnell und sicher abgleichen. 

Während bei einem klassischen Filialbankkonto die Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker abgeholt werden müssen, werden die Kontoauszugsdaten im Internetbanking in Dateiform bereitgestellt. Dies ermöglicht eine schnellere Prüfung der Kontodaten, so dass bei Falschbuchungen noch schneller reagiert werden kann. 

Aufbewahrungspflichten 

Grundsätzlich sind Privatpersonen nicht zur Aufbewahrung ihrer Kontoauszüge verpflichtet. Zum Nachweis von Zahlungen und Abbuchungen können Bankbelege und Kontoauszüge der letzten drei Jahre aber immer nützlich sein. So lange dauert nämlich die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte. Banken und andere Handelsunternehmen unterliegen einer 10-jährigen Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Somit können sich Kunden im Notfall auch an ihr Kreditinstitut wenden. Allerdings lassen sich die Banken und Sparkassen diesen Service oftmals teuer bezahlen. 

Abkürzungen auf dem Kontoauszug  

Kontoauszug Girokonto  

1 .+ 7.  Buchungstyp:

EC: Bei einer Zahlung via Electronic Cash werden Bankkarte und die entsprechende PIN-Nummer verwendet. Es wird geprüft, ob die Karte eventuell gesperrt ist oder der Verfügungsrahmen überzogen ist. 

ELV: Beim Elektronischen Lastschriftverfahren erlaubt der Kunde eine Einzugsermächtigung mit Bankkarte und Unterschrift. Es erfolgt keine Zahlungsgarantie seitens der Bank. Hinweis: Das ELV Verfahren gibt es nur noch bis Februar 2016. 

GA: Geldautomat. Hinter dem Buchungstyp findet sich die Identifikationsnummer des betreffenden Geldautomaten. 

2. Terminal-ID 

3. Datum 

4. Uhrzeit 

5.  Autorisierungsmerkmal:

ME: Autorisierung über Magnetstreifen einer allgemein akzeptierten Bank- oder Kreditkarte

MK: Autorisierung über Magnetstreifen einer nur bei bestimmten Unternehmen akzeptierten Karte

CE: Autorisierung über Chip einer allgemein akzeptierten Bank- oder Kreditkarte

CK: Autorisierung über Chip einer nur bei bestimmten Unternehmen akzeptierten Karte

IC: Online-Autorisierung über Chip nach dem von Europay International, Mastercard und Visa (EMV) entwickelten und weltweit gültigen Standard

OC: Offline Autorisierung über Chip nach EMV-Standard 

6. Kartenfolgenummer: Aus dieser ist ersichtlich, ob die Karte schon einmal gesperrt wurde. Ist dies nicht der Fall, steht hier die Ziffer „0“, bei einmaliger Sperrung die „1“. 

Gutschriften 

Sollten Sie falsche Gutschriften zu Ihren Gunsten auf Ihrem Kontoauszug entdecken, müssen Sie sich auf eine Rückzahlungsaufforderung bzw. eine Rückbuchung einstellen. Sie sind zur Herausgabe des falsch geleiteten Betrages verpflichtet. 

Bei Mini-Gutschriften in Höhe von Cent-Beträgen ist Vorsicht geboten. Denn mit dieser Masche testen Kontobetrüger, ob es die Kontonummer tatsächlich gibt. In der Folge versuchen diese, eine Lastschrift mit einem fiktiven Buchungstext einzureichen.

Rückgabe SEPA-Lastschriften 

Falsch abgebuchte Lastschriften können Sie im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens bis 8 Wochen nach Belastungsdatum der Lastschrift widerrufen. Nicht berechtigte Lastschrifteinzüge können bis 13 Monate nach dem Belastungsdatum zurückgegeben werden. 

Allerdings sollte die Lastschrift vor der Stornierung genau geprüft werden. Wird eine berechtigte Lastschrift irrtümlich storniert, muss der Kunde dem Auftraggeber der Lastschrift die tatsächlich entstandenen Stornogebühren erstatten, ggf. kommen Verzugszinsen hinzu. 

Auch unberechtigte Abbuchungen am Geldautomaten muss die Bank stornieren. Kann die Bank nachweisen, dass die missbräuchliche Abhebung mit der Originalkarte und der Geheimnummer erfolgte, muss der Kunde für den Schaden selbst aufkommen. 

Fehlerhafte Überweisungen 

Ausgeführte Überweisungen können praktisch nicht kontrolliert werden. Sollte sich ein Fehler bei der Kontonummer eingeschlichen haben und das Geld wurde an den Empfänger überwiesen, kann die Bank das Geld nicht zurückholen. Banken sind seit neuestem verpflichtet, den Namen des unberechtigten Empfängers herauszugeben, so dass sich der Betroffene das Geld vom falschen Empfänger wiederholen kann. Der falsche Empfänger ist zur Herausgabe verpflichtet. 


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