Der Weg zum geeigneten Girokonto

Vielfach ist es wie eine „Macht der Gewohnheit“ – Verbraucher richteten in der Vergangenheit ein Girokonto mit hohen Kontoführungs- und Transaktionsgebühren ein, ohne zu bedenken, dass es mittlerweile immer mehr Anbieter gibt, die auf solche Gebühren vollkommen verzichten. Zwar denkt so mancher Girokontoinhaber über einen Wechsel nach, aber auch hier ist man der Meinung, dass ein solcher immer noch mit einem großen Aufwand an Bürokratie verbunden ist. Dabei hat es jeder Verbraucher selbst in der Hand, sich für ein Girokonto zu entscheiden, das individuell auf ihn zugeschnitten ist. Denn mit der Wahl des richtigen Kontos und der dazugehörigen Kreditkarte lassen sich über das Jahr gleich mehrere hundert Euro an Gebühren einsparen. Auch wenn Daueraufträge umgestellt werden müssen und die Umstellung verschiedenen Institutionen mitgeteilt werden muss, handelt es sich – im Gegensatz zu den Einsparungen – um einen geringen Aufwand.

Banken und Sparkassen sehen sich in der heutigen Zeit einem immer größer werdenden Wettbewerb ausgesetzt, daher sollten Verbraucher die Entgelte dieser Institutionen eingehend prüfen. Vielfach sind die Kreditinstitute bei der Umstellung eines Girokontos behilflich und kümmern sich nicht nur um die Kündigung des bestehenden Kontos, sondern sind auch bei der Übernahme von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen behilflich. Auch ist der Wechsel von einem Girokonto zum anderen jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Frist möglich. Ferner ist es den Banken und Sparkassen nicht erlaubt, für einen Wechsel Gebühren zu verlangen. Allerdings sollten Kontoinhaber nicht den Fehler machen und das bestehende Konto gleich mit der Eröffnung des neuen Kontos löschen. Vielmehr ist es ratsam, abzuwarten, bis die neue Maestro- bzw. Kreditkarte und die PIN- bzw. TAN-Daten für das Online-Banking vorliegen. Innerhalb dieser Zeit kann das bestehende Konto dann parallel zum neuen weitergeführt werden.

In der Regel sollte das alte Konto noch weitere drei Monate bestehen bleiben – Zeit, die man benötigt, um bestehende Daueraufträge, Lastschriftenzüge und Einzugsermächtigungen zeitmäßig umzustellen. Denn auch die jeweiligen Vertragspartner benötigen diese Zeit, um entsprechende Abbuchungen für die Zeit vornehmen zu können. Weiter sollte auch der Arbeitgeber über die Umstellung des Girokontos informiert werden, auch Versicherungen, Zeitungsverlage sowie Strom- und Telefonanbieter benötigen die neue Bankverbindung. Die meisten Banken und Sparkassen verfügen zwischenzeitlich über verschiedene Vordrucke, die den Verbrauchern diese Umstellung erleichtern. Das bereits Aufgeführte zeigt bereits jetzt: Der Weg zum passenden Girokonto ist gar nicht so kompliziert, wie man sich das vielfach vorstellt. Mit einem entsprechenden Girokontovergleich wird die Flut der Angebote überschaubar gemacht.

Vor jedem Wechsel sollten Verbraucher darauf achten, dass sich hinter dem angeblich günstigen Girokonto nicht ein unbrauchbares Standardprodukt verbirgt, das alles andere als ein angebliches Schnäppchen ist. In diesem Zusammenhang liegt es auch nahe, sich auch einmal dem Kleingedruckten zu widmen. Die Unterschiede der Konten lässt sich über das Internet mit wenig Aufwand vergleichen. Auf diese Weise können sich Kunden ihre eigenen Ansprüche für ein optimales Konto verwirklichen. Das wiederum bedeutet aber auch, sich mit der Vielzahl der unterschiedlichen Kontotypen auseinanderzusetzen, um sich dann letztlich für die sinnvollen Konditionen eines Girokontos zu entscheiden. Daher sollten sich wechselwillige Interessenten bereits im Vorfeld Gedanken machen, auf welche Weise sie ihr Girokonto sinnvoll nutzen wollen.

Wer nach einer geeigneten Basis für einen möglichen Wechsel sucht, der sollte sich vor allem mit den individuellen Gewohnheiten befassen, die man sich in der Vergangenheit in Geldangelegenheiten so angeeignet hat. In diesem Zusammenhang spielt auch das eigene Verhaltensmuster eine entscheidende Rolle. Nicht jeder Kunde möchte sein Konto überziehen und benötigt von daher lediglich ein Girokonto auf Guthabenbasis und somit ohne Kontokorrentkredit. Andere wiederum machen von ihrem eingeräumten Dispositionskredit regelmäßig Gebrauch. Weiter sollte für den Fall eines regelmäßigen hohen Geldeingangs die Frage gestellt werden, wie hoch die entsprechende Guthabenverzinsung ist oder ob neben dem Girokonto auch gleich ein Tagesgeldkonto integriert ist, auf dem es gute Zinsen gibt. Dies lohnt bereits bei kleineren Beträgen. Einige Banken sind zwischenzeitlich sogar dazu übergegangen, Neukunden mit stattlichen Prämien zu empfangen.

Allerdings sollte neben dieser Prämie auch eine Kostenfreiheit vorliegen, die sowohl für das Girokonto als auch für die Kreditkarte nicht nur für ein Jahr gilt. Denn in diesem Fall kann nicht unbedingt von einem wirklich kostenlosen Girokonto gesprochen werden. Zwar gibt es genügend Anbieter, die ihren Kunden auch ein wirklich gebührenfreies Girokonto anbieten, dennoch werden immer wieder diverse Kosten an einer anderen Stelle versteckt. So bieten einige Banken und Sparkassen zwar ein tatsächlich gebührenfreies Girokonto an, diese entfallenden Kontoführungsgebühren werden dann allerdings in Form einer kräftigen Kreditkartengebühr wieder aufgeschlagen. Andere Banken wiederum verstecken ihre Gebührensätze in einem völlig überteuerten Dispokredit.

Insbesondere Girokontoinhaber, die sich viel auf (Geschäfts-)Reisen befinden, sollten darauf achten, dass nicht nur innerhalb der Eurozone, sondern auch weltweit mit der Kreditkarte kostenlos Bargeld gezogen werden kann. Einer dieser Anbieter ist die DKB. Bei den Werbeangeboten um Girokonten sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass das Girokonto nicht nur für das erste Jahr gebührenfrei ist. Gleiches gilt entsprechend für die Kreditkarte. Denn meist fallen dann in zweiten Jahr Gebühren an, die gravierend sein können. Auch Kontoinhaber, die bereits bei der Eröffnung ihres Girokontos wissen, dass sie vom Dispokredit regelmäßig Gebrauch machen werden, sollten innerhalb der Banken und Sparkassen vergleichen. Meist unterscheidet sich die Höhe des Sollzinssatzes beim Dispokredit zwischen den verschiedenen Anbietern um bis zu 12 Prozent.

Wechselwillige sollten daher sorgfältig auswählen, für welchen Anbieter sie sich entscheiden. Daher sollte nicht nur auf die Höhe der jeweiligen Guthaben- oder Dispositionszinsen geachtet werden, sondern auch auf die Verfügbarkeit der eigenen Reserven. Daher sind günstige Tarife, die sich ausschließlich auf das Inland beziehen, auch gleichzeitig mit den Gebühren zu vergleichen, die anfallen, wenn die Kreditkarte im Ausland benutzt wird. Denn was nützt eine hohe Kostenersparnis im Inland, wenn bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen für jeden Abhebevorgang entsprechend exorbitante Gebühren anfallen. In diesem Falle kann dann wirklich nicht mehr von einer Einsparung gesprochen werden. Von daher sollten sich wechselwillige Kunden Gedanken über den möglichen Einsatz ihrer Maestro- (ehemals EC-) Karte machen. Denn nur wer auch in der Lage ist, seine eigenen finanziellen Bedürfnisse zu erkennen, ist auch letztlich in der Lage, ein wirklich günstiges Girokonto zu eröffnen.

Die Eröffnung eines Online-Girokontos

Wer über ein ganz normales Girokonto bei seiner Hausbank verfügt, nimmt in den meisten Fällen auch die dort anfallenden Kontoführungsgebühren und Transaktionskosten in Kauf, die sich aus dem täglich anfallenden Zahlungsverkehr ergeben. Daher entscheiden sich immer mehr Zielgruppen für Online-Anbieter bzw. Direktbanken, die optimal auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen. Daher kann sich oftmals ein Kontowechsel zu einem solchen Anbieter lohnen, weil ein Online-Konto doch optimal auf die Gewohnheiten und Bedürfnisse eines jeden Kunden abgestimmt werden kann. Gerade Änderungen von Daueraufträgen oder Einzugsermächtigungen lassen sich online mit einem weitaus geringeren Aufwand ausführen. Wechselwillige sollten sich daher unverbindlich über die jeweiligen Möglichkeiten informieren, die ein Online-Konto mit sich bringt. Hierzu hilft entsprechend ein Online-Girokontovergleich.

Die meisten Verbraucher erledigen heutzutage eh die meisten Dinge über das Internet. Das beginnt bei Einkäufen, man schließt Verträge ab oder man kommuniziert mit anderen Personen. Daher stellt auch das gesamte Bank- und Finanzierungswesen heute keine Ausnahme mehr dar. Von daher ist es auch keine große Kunst mehr, ein Girokonto online zu eröffnen. Dazu gehören auch immer mehr Ruheständler, weil ihnen einfach der Weg zur örtlichen Bank zu weit und zu zeitaufwändig ist. Ein Online-Girokonto lässt sich in diesem Falle leicht und einfach eröffnen. Für die persönliche Kontoeröffnung muss natürlich erst einmal eine vertrauenswürdige Direktbank gefunden werden. Ein Online-Girokontovergleich bringt entsprechende Vergleiche zu Tage, ebenso helfen Erfahrungsberichte im Internet bei der entsprechenden Anbieterauswahl. Ein immer wieder gerne gesehener Anbieter ist die comdirect (www.comdirect.de).

Wer eine Online-Bank in die engere Wahl gezogen hat, kann direkt über das Internet einen entsprechenden Antrag zur Kontoeröffnung stellen. Auf einer sicheren Seite müssen dort in einem Vordruck der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie die Adresse und der Familienstand mitgeteilt werden. Gefragt wird auch nach dem Beruf des Antragstellers und nach dessen monatlichem Einkommen. Die Überprüfung dieser Angaben findet beim dortigen Anbieter auch gleich online statt. Gleichzeitig mit dieser Datenüberprüfung wird auch die SCHUFA-Abfrage gestartet. Innerhalb kürzester Zeit erfährt der Kunde durch Benachrichtigung, ob eine Aufnahme bei der dortigen Bank stattfinden wird oder nicht. Damit nunmehr auch geprüft werden kann, ob es sich bei der Antrag stellenden Person auch wirklich um dieselbe Identität handelt, muss sich der Antragsteller einem Post-Ident-Verfahren unterziehen.

Hierzu erhält er von der Direktbank einen Antrag mit beigefügtem Post-Ident-Formular. Mit diesem begibt sich der künftige Online-Kunde zu seinem nahe gelegenen Postamt. Mit Personalausweis oder Reisepass und der Meldebescheinigung spricht der Kunde dann beim Schalterbeamten vor. Dieser bescheinigt dann in dem vorliegenden Formular, dass es sich auch tatsächlich um die Person handelt, die namentlich dort auch genannt wurde. Gleichfalls erfolgt die Bestätigung der Kundenunterschrift. Anschließend werden die Formulare wieder an die Online-Bank zurück geschickt. Nach nur wenigen Tagen erhält der Kunde dann seinen Zugangsdaten sowie mit Extra-Post die PIN, die TAN-Liste sowie die zum Girokonto dazugehörige Maestro- oder Kreditkarte.

Auch was das Thema Sicherheit anbelangt, gibt es gerade für das Online-Banking zahlreiche Urteile, die immer mehr zu Gunsten der Verbraucher ausfallen. In einem aktuell verhandelten Urteil musste die Bank sogar Schadenersatz für ein Pishing-Opfer zahlen. Denn Betrug findet heute nicht nur allein durch Versenden einer E-Mail mit der Aufforderung, die Kontodaten mitzuteilen, statt. Wer sich heute auf eine Bankenseite einloggt, dem kann es auch passieren, dass diese zwar täuschend echt aussieht, hinter der sich aber clevere Internetbetrüger verbergen. Sorglos gibt der “Kunde“ seine Kontodaten preis, ohne zu ahnen, dass es sich hier gar nicht um eine offizielle Seite des Anbieters handelt. Nicht selten kommt es zu Verlinkungen echter Bankenseiten, die mit einem entsprechenden Spähprogramm ausgestattet sind. Da hilft es zum Teil auch wenig, wenn der PC ordnungsgemäß mit aktuellem Virenschutzprogramm und Firewall ausgestattet ist.

In dem zu verhandelten Fall wollte ein Online-Kunde lediglich eine Überweisung tätigen, als er unbekannter Weise auf einer gefälschten Banken-Website landete. Nach dem der Betroffene dies bemerkte, schloss er die Website, um sich neu einzuloggen. Dort gab er dann auch seine TAN ein und musste wenige Tage später feststellen, dass man ihm einen 4-stelligen Betrag abbuchte. Andererseits konnte der langjährige Online-Kunde sicher sein, denn das Kreditinstitut bot diesem bereits über mehrere Jahre ein sicheres TAN-Verfahren an. Trotzdem wollte die Online-Bank nicht für den Schaden aufkommen. Der Kunde zog darauf vor das Landgericht in Landshut. Dort gaben die Richter dem Kunden Recht und verpflichteten die Bank, dem Kunden die ergaunerten Gelder wieder zurück zu erstattet (Az. 24 O 1129/11).

Die Begründung der Richter: Der Kunde hatte sich vor Eingabe seiner TAN mehrfach aus- und dann wieder eingeloggt. Trotzdem erschien immer wieder dieselbe Website der Bank. Daher konnte der User davon ausgehen, dass es sich um die richtige Bankenseite handelt. Dem Kunden war auch nicht vorzuwerfen, dass er sich lediglich am sicheren iTAN-Verfahren beteiligt hatte und nicht am noch sicheren mobilen TAN-Verfahren. Daher kann nicht in jedem Falle dem Kunden angelastet werden, dass er durch die gutgläubige Eingabe seiner TAN-Nummern erst den Betrug ermöglicht hat. Vielmehr muss sich auch die Bank einen klaren Systemfehler zurechnen lassen. Denn obwohl die Internet-Site des Anbieters nach seinen Angaben sehr gut geschützt war, konnte sie dennoch nicht verhindern, dass der Kunde auf eine betrügerische Website umgeleitet wurde.

Kunden, die daher feststellen, dass nicht alles wie gewohnt verläuft, sollten sich umgehend bei ihre Direktbank informieren. Zudem gibt es heute eine Vielzahl von TAN-Verfahren, die eine Internetnutzung immer sicherer machen. So bieten mittlerweile einige Banken das äußerst sichere mTAN-Verfahren an. Hierbei wird dem Online-Kunden für jede Transaktion eine befristet gültige TAN-Nummer auf dessen Handy verschickt. Eine weitere Möglichkeit bietet das Chip-TAN-Verfahren, auch unter dem amen Smart-TAN-Verfahren bekannt. Hier hat der Kunde erst gar keine Möglichkeit, eine Überweisung ohne seine EC-Karte zu tätigen. Hierzu erhält der Online-Kunde einen kleinen Rechner, in den die Kreditkarte geschoben wird. Anschließend wird mit Hilfe des Speicherchips, der sich auf der Karte befindet, für jede Transaktion eine individuelle TAN errechnet. Online-Nutzer sollten eine solche Umstellung in Erwägung ziehen.


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