Wie funktioniert die Legitimationsprüfung?

Insbesondere beim Online-Banking bei Direktbanken bekommt der Antragsteller vor Kontoeröffnung ein Formular, auf dem die persönliche Daten des künftigen Kontoinhabers anzugeben sind. Mit diesem Formular geht der Kunde zum nächsten Postamt und legitimiert sich mit seinem Ausweis. Der Postbeamte trägt die Nummer des Ausweises in das Formular und bestätigt gleichzeitig darauf, dass die Daten des Antragstellers mit den Daten auf dem Personalausweis übereinstimmen. Nach Unterschrift des Postbeamten und dem Stempel der Postfiliale wird das Kundenformular direkt an die hierfür zuständige Direktbank weitergeleitet. Die Bank wiederum nimmt den bestätigten Antrag an und übersendet einige Tage später eine Annahmebestätigung, daran anschließend die Kontokarte.

Gleichzeitig wird mit jeder Kontoeröffnung – sei es bei einer Direkt- oder Hausbank – eine SCHUFA-Anfrage gestartet – eine Schutzmaßnahme gegen kriminelle Handlungen. Erst wenn hier alle Unklarheiten beseitigt sind, erhält der Kunde auch sein Bankkonto. Innerhalb Deutschland sind die Banken übrigens gesetzlich dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung zu veranlassen. Denn vor jeder Kontoeröffnung muss auch gleichzeitig die Identität des zukünftigen Kunden kontrolliert werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass in Deutschland niemand missbräuchlich ein Konto auf den Namen eines anderen eröffnen und nutzen darf.

Wird der Antrag auf ein Konto bei der Hausbank gestellt, erfolgt die Legitimation direkt am Bankschalter. Maßgeblich sind entweder die Daten aus dem Personalausweis, dem Reisepass oder einer beglaubigten Meldebestätigung. Da ein direktes Vorsprechen bei Direktbanken nicht möglich ist, wurde das Post-Ident-Verfahren eingeführt, mit dem sich die Person durch Ausweis am Postschalter ausweisen muss. Dass dieser gesamte Vorgang bei der Post stattfindet, liegt einfach daran, dass die Banken Vertragspartner der Deutschen Post AG sind. Das Verfahren selbst ist dabei völlig unkompliziert und nimmt auch nur geringe Zeit in Anspruch.

Im Rahmen der Kontoeröffnung druckt der Kunde zu Hause einen Coupon aus, den er zuvor von seiner Konto führenden Bank erhalten hat und legt diesen zusammen mit seinem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass dem Schalterbeamten in der Postfiliale vor.
Schritt 1 Kunde übergibt an Schalterbeamten die Antragspapiere, den Coupon und den Rückumschlag an die Konto führende Bank.
Schritt 2 Der Coupon erhält eine Referenznummer. Diese Nummer und die Daten des Personalausweises werden EDV-mäßig erfasst und ausgedruckt.
Schritt 3 Sämtliche Kundendaten werden noch einmal gründlich überprüft, anschließend durch den Schalterbeamten unterschrieben. Mit dem Poststempel unter den Antrag wird die Legitimation bestätigt.
Schritt 4 Gleichzeitig muss der Kunde jetzt vor den Augen des Post-Mitarbeiters seine Unterschrift leisten. Diese wird später mit der Unterschrift auf der Kontoeröffnung verglichen.
Schritt 5 Anschließend werden in einem letzten Schritt die gesamten Unterlagen unverzüglich wieder an die Konto führende Bank zurück geschickt.

Die vorgeschriebene Legitimation dient nach dem Geldwäschegesetz zudem dem Schutz der Kreditinstitute, denn mit der entsprechenden Identifizierung kann die Bank auch sicher sein, dass der Kunde auch tatsächlich derjenige ist wie im Personalausweis angegeben. Auf Grund der Abgabenordnung (AO) dient die Legitimation zusätzlich der Kontenwahrheit sowie der Kontenklarheit. Dadurch wird vermieden, dass kriminelle Personen Konten auf nicht existierende Personen eröffnen. Nimmt der Bankkunde nach einem Post-Ident-Verfahren weitere Kontoeröffnungen wie zum Beispiel ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto oder gar einen Sparplan vor, muss dieser bei derselben Bank keine erneute Legitimationsprüfung mehr vornehmen. Die für das Post-Ident-Verfahren anfallenden Kosten trägt in vollem Umfang die Konto führende Bank. Der Kunde hat somit keine Zahlungen an die Deutsche Post zu leisten.

Bei Direktbanken erfolgt übrigens auch die Aushändigung der Kreditkarte im Post-Ident-Verfahren. Da diese Legitimation ausschließlich durch den Karteninhaber durchgeführt werden muss, ist eine Übertragung auf den Ehepartner oder dritte Personen nicht möglich.

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