Stiftung gründen – so geht das

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Dirk Nowitzki hat sich dazu entschieden, José Carreras, und mit ihnen Tausende andere. Sie sind Stifter. Dahinter steht meist der Gedanke, Gutes zu tun. Nicht nur einmalig mit einer Spende, sondern dauerhaft und gemäß den eigenen Vorstellungen. Diese Idee setzen immer mehr Deutsche in die Tat um und gründen eigene Stiftungen. Wie das geht, und welche Möglichkeiten bestehen erklären wir mit diesem Ratgeber. Zudem gehen wir auf statistische Aspekte zum Thema Stiftung ein.

Aktuelles

  • 2022 sind in Deutschland 693 Stiftungen gegründet worden
  • Das entspricht einem Zuwachs von 2,5 Prozent
  • Damit steigt die Zahl der deutschen Stiftungen auf 25.254
  • 95% aller deutschen Stiftungen sind gemeinnützig

Stiftungen in Zahlen – Status Quo in Deutschland

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Anzahl Stiftungen in Deutschland

Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den meisten Stiftungen. Der Stiftungsbestand ist seit 2001 kontinuierlich gestiegen. In den vergangenen 20 Jahren ist der Stiftungsbestand kontinuierlich gestiegen – von 10.503 im Jahr 2001 über 18.162 im Jahr 2010 auf 23.876 im Jahr 2020.

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Anzahl neu errichteter Stiftungen

Das bundesweite Stiftungswachstum beträgt rund 3 Prozent. Das Stiftungswachstum ist in Hessen am größten. Bundesweit liegt es um 0,7 Prozentpunkte über dem von 2019 (2,1 Prozent).
Im Jahr 2020 sind wieder deutlich mehr Stiftungen als in den Vorjahren errichtet worden. Im Jahr 2020 wurden 712 Stiftungen errichtet – so viele wie seit 2011 nicht mehr, und 136 mehr als 2019.

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Anzahl Stiftungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl

Bezogen auf 100.000 Einwohner liegt Hamburg an der Spitze mit den meisten Stiftungen.

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Stiftungshochburgen

Stiftungshochburgen: Darmstadt, Würzburg und Oldenburg sind Spitzenreiter
Bürgerschaftliches Engagement blickt nicht nur in deutschen Stiftungshochburgen wie Würzburg auf eine lange Geschichte zurück. Unter den ersten 20 Plätzen finden sich nicht zufällig drei Hansestädte mit einer bedeutenden Stiftungstradition: Hamburg, Lübeck und Bremen. Zu den Top-50-Städten gehören auch ostdeutsche Großstädte wie Potsdam, Jena und Dresden.

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Was ist eine Stiftung?

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Zurückführen lassen sich Stiftungen bis auf das Jahr 347 vor Christus. Seinerzeit gründete Platon eine Akademie. Im Mittelalter rückten das Seelenheil und das eigene Andenken in den Fokus. Der gemeinsame Nenner ist bis heute geblieben und spiegelt sich in der Definition (Wikipedia) wider: „Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.“

Da Stiftungen unter anderem steuerrechtliche Privilegien genießen, bedarf es eines rechtlichen Rahmens. In der Bundesrepublik sind die Grundlagen für eine rechtsfähige Stiftung in den Paragrafen 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Nichtsdestotrotz sind Stiftungen nach wie vor sehr individuell gefärbt. Generell gilt:

Rechtsfähige Stiftungen

  • sind eigenständige juristische Personen.
  • haben keine Mitglieder.
  • sind abhängig vom Stiftungsvermögen.
  • unterscheiden sich von anderen Einrichtungen durch die Gemeinnützigkeit.
  • dürfen nur erwirtschaftetes Kapital, nicht aber das Stiftungsvermögen einsetzen (Ausnahme: Verbrauchsstiftungen).

Gemeinnützige Zwecke

Die Gemeinnützigkeit ist eines der herausragenden Merkmale einer Stiftung. Welche Zwecke als gemeinnützig anerkannt werden, erklärt Paragraf 52 der Abgabenordnung (AO). Dort werden 25 Punkte aufgelistet. Angefangen bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung über den Tierschutz, die Entwicklungszusammenarbeit und den Denkmalschutz bis hin zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Dieser Rahmen lässt ausreichend Raum, die eigenen Interessen in die Stiftung fließen zu lassen.

Wie gründet man eine Stiftung? – In sieben Schritten zur eigenen Stiftung

Die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen, hat jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist. Dieser Weg steht auch Vereinen und somit juristischen Personen offen. Die Gründung selbst stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, indem der Stifter seinen Willen bekundet, eine Stiftung ins Leben rufen zu wollen.

„Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde.“ (vgl. § 80 Abs. 1 BGB).

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Verfassen Sie das Stiftungsgeschäft

Der Stifter verfasst schriftlich das sogenannte Stiftungsgeschäft. Darunter versteht man, dass der Stifter ein bestimmtes Vermögen dauerhaft zur Erfüllung eines konkreten Zwecks widmet.

Formulieren Sie die Stiftungssatzung

Pflichtbestandteile der Satzung:

  • Name der Stiftung
  • Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögen der Stiftung
  • Regelungen über die Bildung des Vorstandes

Stimmen Sie Entwürfe vorab mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt ab

Gemeinnützige Stiftungen entstehen erst mit der Anerkennung durch die staatlichen Aufsichtsbehörden. Welche für Sie zuständig ist, hängt vom Sitz Ihrer Stiftung ab. Bevor Sie die Dokumente offiziell einreichen, sollten sie sie vorher sowohl mit der Stiftungsaufsicht also auch mit Ihrem zuständigen Finanzamt abstimmen, um negative Überraschungen hinsichtlich der Anerkennung zu vermeiden.

Tipp

Ansprechpartner wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen bieten Ihnen Beratungsleistungen zu allen Fragen bezüglich der Gründung und Verwaltung von Stiftungen.

Reichen Sie Stiftungsgeschäft und –satzung bei der Stiftungsaufsicht ein

Damit stellen Sie offiziell den Antrag auf Anerkennung Ihrer Stiftung. Daraufhin prüfen die Beamten, ob das Grundkapital für die Erfüllung des Stiftungszwecks ausreicht, Ihre Stiftung also eine positive Bestandsprognose hat. Wer eine kirchliche Stiftung ins Leben rufen will, muss zunächst einen Antrag an die kirchliche Aufsichtsbehörde stellen. Diese reicht die Dokumente dann an die staatlichen Stellen weiter. Mit dem Erhalt der Stiftungsurkunde ist die Stiftung offiziell als juristische Person gegründet.

Beantragen Sie beim Finanzamt die Feststellung der Gemeinnützigkeit

Beantragen Sie zudem die Erteilung einer Steuernummer! Dafür übermitteln Sie das Stiftungsgeschäft mit der Stiftungssatzung sowie die Stiftungsurkunde an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses prüft, ob Ihr Projekt den verbindlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 ff. AO) entspricht und erteilt bei einem positiven Ergebnis einen Feststellungsbescheid, mit dem die Stiftung u.a. von der Körperschaftsteuer befreit und zudem berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen über Spenden auszustellen. Für den gesamten Anerkennungsprozess sollten Sie mit einer Wartezeit von mindestens drei Monaten rechnen.

Übertragen Sie das Grundkapital auf das Stiftungskonto

Erst wenn das Finanzamt den Feststellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit bescheinigt, erteilt hat, darf die Stiftung nun Zuwendungsbestätigungen über Spenden ausstellen. Daher sollten Sie Ihr Vermögen nicht vorher auf das Stiftungskonto transferieren, sondern damit warten, bis der gesamte behördliche Anerkennungsprozess abgeschlossen ist. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie die Einzahlung des Grundkapitals gegen eine Zuwendungsbestätigung von der Steuer abziehen können.

Stiftung betreiben

Stiftungsformen

Steht der Entschluss fest, privates Vermögen für eine Stiftung einsetzen zu wollen, bietet das deutsche Zivilrecht dem Stifter mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, sein Vorhaben umzusetzen.

Hinter dem Begriff Stiftung verbergen sich verschiedene Rechtsformen und Typen. Die beliebtesten Rechtsformen sind die nachfolgend beschriebene rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts sowie die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen können Stiftungsfonds oder eine Verbrauchsstiftung sein.

  • Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts: Obwohl sie nicht die häufigste der Stiftungsformen in Deutschland ist, gilt die rechtsfähige Stiftung doch als der Inbegriff einer Stiftung. Eine rechtsfähige Stiftung ist eine eigene juristische Person. Sie entsteht durch das Stiftungsgeschäft – der schriftlichen Willenserklärung der Stifterin bzw. des Stifters, eine Stiftung zu gründen und diese mit einem Vermögen auszustatten – und die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht.
  • Treuhandstiftung: Bei einer Treuhandstiftung – auch rechtlich unselbstständige Stiftung genannt – handelt es sich um ein Sondervermögen, das eine Stifterin oder ein Stifter einem Treuhänder zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt. Sie unterscheidet sich von der rechtsfähigen Stiftung dadurch, dass sie für ihre Geschäftsführung die Organisationsstruktur eines rechtsfähigen Trägers, nämlich des Treuhänders, in Anspruch nimmt.
  • Stiftungsfonds: Stiftungsfonds sind eine Möglichkeit für Stifterinnen und Stifter, ihr Engagement ohne den bürokratischen Aufwand einer Stiftungserrichtung zu verwirklichen. Das Fondskapital wird an eine bereits bestehende Stiftung übertragen und dort separat geführt. Name und Zweck des Stiftungsfonds werden dabei von der Stifterin bzw. vom Stifter bestimmt. Obwohl keine Stiftung im eigentlichen Sinn, bietet ein Stiftungsfonds – wie eine eigene Stiftung – individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Verbrauchsstiftung: Im Gegensatz zu den traditionellen Stiftungen arbeiten Verbrauchsstiftungen für die Zweckverwirklichung nicht nur mit den Erträgen des Stiftungskapitals, sondern greifen auch sukzessiv auf dieses zu, bis es innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums vollständig abgeschmolzen ist. Verbrauchsstiftungen eignen sich hervorragend, um ein bestimmtes Vorhaben innerhalb eines überschaubaren Zeithorizonts zu verwirklichen.

Fazit: Stifter müssen sich gut vorbereiten

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Eine Stiftung zu gründen, ist kein Pappenstiel. Man muss sich mit den rechtlichen Bedingungen auseinandersetzen, viele Entscheidungen treffen und darüber hinaus die Finanzen im Blick haben. Eine solche Aufgabe alleine anzugehen, ist nahezu unmöglich. Daher hier erneut der Tipp, sich frühzeitig Hilfe zu holen, ob es um die Satzung geht oder um die Anlage des Stiftungsvermögens. So ist gewährleistet, dass die Stiftung ihren Sinn über viele Jahre hinweg erfüllt: Gutes zu tun.

Surftipp: Das passende Konto für Ihre Stiftung finden

Quellen


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