Ist mein Geld auf der Bank wirklich sicher? 

Schwankende Kapitalmärkte und die wirtschaftlichen Schieflagen einiger EU-Staaten machen die Sicherheit zu einem wichtigen Auswahlkriterium bei Geldanlagen. Auf der relativ sicheren Seite sind Anleger mit Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautenden Sparbriefen. Bei den meisten Banken in Deutschland sind die Einlagen der Kunden im Rahmen der Einlagensicherung zwar fast unbegrenzt geschützt, rechtlich verfolgen können Anleger ihre Entschädigungsansprüche allerdings nur bis 100.000 Euro. 

Was umfasst die gesetzliche Einlagensicherung? 

Die gesetzliche Einlagensicherung ist EU-weit vorgeschrieben. Bei allen Banken in der Europäischen Union ist das Geld bis 100.000 Euro geschützt. In die Einlagensicherung fallen klassische Einlagen wie Gelder auf Girokonten, Sparbücher, Tagesgeld, Festgeld oder Sparbriefe. Daneben sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäfte abgesichert. Die Kunden haben im Schadensfall Anspruch auf 90 Prozent ihrer Forderungen, maximal allerdings nur 20.000 Euro. 

Info: Um in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu werden, müssen Banken Mitglied in einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung sein.  

Was ist durch die erweiterte Einlagensicherung geschützt? 

In Deutschland existiert neben der gesetzlichen Einlagensicherung ein System freiwilliger, institutsspezifischer Sicherungseinrichtungen, das von der Kreditwirtschaft getragen wird. So gehören die privaten Banken zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), öffentliche Banken sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken angeschlossen. Diese Einlagen sind nicht gesetzlich garantiert. 

Anleger, die mehr Geld als die EU-weit gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung von 100.000 Euro anlegen möchten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein rechtlicher Anspruch nur im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung besteht. 

Info: Seit seinem Bestehen 1976 hat der Einlagensicherungsfonds alle anspruchsberechtigten Einleger vollumfänglich entschädigt. 

Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken tritt an die Stelle der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung die Institutssicherung: Das gegenseitige Versprechen, ein Partnerinstitut zu retten. Durch die gegenseitige Hilfe wird eine Pleite verhindert und das Geld der Anleger zu 100 Prozent geschützt. 

Kann auf die staatliche Garantieerklärung vertraut werden? 

Im Zuge der Finanzkrise hat die Bundesregierung zusätzlich eine Garantieerklärung abgegeben, mit der versichert werden soll, dass sich private Sparer in Deutschland um ihre Einlagen keine Sorgen machen müssen. Allerdings ist das nur eine politische Zusage, ohne gesetzlichen Hintergrund. Das Versprechen ist rechtlich nicht bindend und lässt sich somit vor Gericht nicht einklagen.

Ist das Geld bei ausländischen Banken sicher? 

Anlagen bei ausländischen Banken mit Hauptsitz in der EU sind in jedem Fall bis zu 100.000 Euro gesichert. EU-Banken mit Zweigniederlassung in Deutschland haben Anspruch auf Einbeziehung in das deutsche Sicherungssystem, soweit die Sicherung des Heimatlandes unter der Grenze des EdB bleibt. 

Info: Eine Hürde im Falle einer Insolvenz könnte in der Verständigung liegen, in der Regel müssen Sparer ihre Ansprüche in einer fremden Sprache und einem fremden Rechtssystem geltend machen. 

Wie sicher sind Investmentfonds? 

Für Investmentfonds gilt keine gesetzliche oder private Einlagensicherung. Es handelt sich um so genanntes Sondervermögen. Sollte die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) pleite gehen, fließt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse ein. Die Anteile der Anleger am Investmentfonds sind in diesem Fall nicht verloren. 

Ist das Wertpapierdepot geschützt? 

Auch das Wertpapierdepot gehört nicht zur Einlagensicherung. Das Wertpapierdepot wird von der Bank nur verwaltet. Im Falle einer Insolvenz haben Bank und Gläubiger keinen Zugriff auf die im Depot befindlichen Wertpapiere. Der Kunde kann die Herausgabe der Wertpapiere von seiner Bank verlangen oder das Wertpapierdepot auf ein anderes Institut übertragen lassen. 

Info: Für die Herausgabe der Wertpapiere oder den Depotwechsel darf die bisherige Depotbank keine Gebühren in Rechnung stellen. 

Fazit zur Sicherheit der Bankeneinlagen 

Wer nicht mehr als 100.000 Euro besitzt und dieses Geld auf einem Konto bei einer innerhalb der EU sitzenden Bank anlegt, braucht vor einer Bankenpleite keine Angst zu haben. Mit den Angeboten beispielsweise aus unserem Tagesgeld-Vergleich genießen Sparer praktisch hundertprozentigen Schutz. Vor Abschluss eines neuen Kontos sollte trotzdem immer die Einlagensicherung geprüft werden, insbesondere bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union. 

Bei einer Pleite einer Großbank würden die Sicherungssysteme allerdings schnell an ihre Grenzen stoßen. Um kein Risiko einzugehen, empfiehlt es sich, das vorhandene Vermögen auf verschiedene Banken zu verteilen. Wer Angst um sein Geld hat, entscheidet sich am besten für Geschäftsbanken, die als systemrelevant gelten. Geraten die Institute in eine wirtschaftliche Schieflage wird der Staat dafür sorgen, eine Pleite zu verhindern. 


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