Die Abgeltungssteuer

Für Zinsen, Dividenden sowie für Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen gilt seit 2009 die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird von Zinserträgen, Dividenden, Erträgen aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie allen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen einbehalten. Anders als in der Vergangenheit wird sie auch bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften einbehalten (!) – und zwar unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

Ein grundsätzliches Problem der Abgeltungssteuer stellt allerdings nicht nur der Steuersatz in Höhe von 25 Prozent dar, sondern vielmehr die Tatsache, dass die Abgeltungssteuer als Quellensteuer direkt von den Banken an das Finanzamt überwiesen wird. Durch diese Gesetzesvorgabe macht der Staat die Finanzinstitute per Gesetz zu seinen Erfüllungsgehilfen, in dem er direkt auf die Konten und Depots der Bürger Zugriff hat. Mit diesem Schachzug soll das bislang eh löchrige Bankgeheimnis nunmehr vollkommen entfallen, denn der Fiskus erfährt auf diese Weise jede Art von Vermögensanlage – und das Euro- und Cent genau. Rückschlüsse auf frühere Jahre lassen sich auf diese Weise leicht rekonstruieren.

Doch das Gesetz birgt noch weitere Gefahren in sich. Nachdem der Gesetzgeber nun diese Durchgriffsmöglichkeit auf die gesamten Ersparnisse der Bürger geschaffen hat, ist es ein leichtes – und auch bereits in Planung – den Abgeltungssatz in naher Zukunft deutlich zu erhöhen. Die 25 Prozent stellen also nur einen Einstieg in die Kapitalsteuerschraube dar, weitaus wichtiger war für den Gesetzgeber hingegen ausschließlich das Recht der völligen Einblicknahme in alle Vermögensanlagen der Bürger. Nachfolgender Überblick soll aufzeigen, welche unterschiedlichen Belastungen auf Aktien, Zertifikate und Fonds etc. zukommen und warum festverzinsliche Papiere attraktiver werden.

(1) Aktien: In der Vergangenheit waren die Kursgewinne aus Aktien steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr gehalten werden. Diese Steuerfreiheit fällt jedoch mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %: Von 1.000 Euro realisierten Kursgewinnen überweist die Bank 250 Euro direkt an die Finanzbehörde. (2) Dividenden: Schüttete ein Unternehmen 1.000 Euro Dividende an den Anleger aus, musste dieser in der Vergangenheit davon derzeit nur die Hälfte zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Grund: Das Unternehmen zahlte die Dividende aus bereits versteuerten Gewinnen. Dieses sog. Halbeinkünfteverfahren wurde mit der Abgeltungsteuer ebenfalls einkassiert, sodass nunmehr von 1.000 Euro Dividende 250 Euro Steuer fällig werden. Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 25 % verdoppelt sich damit seit 2009 die Steuerlast auf Dividenden – denn die 25 % werden auf die gesamte Summe fällig. Für Spitzenverdiener mit 42 % Steuersatz in der Vergangenheit erhöht sich die Belastung durch das pauschale Abgeltungsverfahren hingegen nur geringfügig.

(3) Investmentfonds: Aktienfonds, die Erträge wie Dividenden automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollten nach den Plänen aus Berlin der Besteuerung zunächst entgehen. Erst wenn der Anleger die Fondsanteile verkauft und Gewinne realisiert, würden 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Doch damit würde die Besteuerung nur auf einen späteren Zeitpunkt und auf die Anlegerebene verschoben – eine Besteuerung bereits auf Fondsebene (etwa bei Umschichtungen und Wiederanlage) würde der Fondsindustrie auch die Jahresperformance gründlich verhageln. Das wichtigste Anliegen der Fondsanbieter ist jedoch weiterhin, dass auch Fondssparpläne, die über das Jahr 2009 hinaus mit Sparraten bedient werden, von der Abgeltungsteuer verschont bleiben: Anderenfalls wäre dies ein schwerer Schlag für die Altersvorsorge mit Aktien und Fonds. Verlierer der Abgeltungsteuer dürften auch ausschüttende Fonds sein.

(4) Ausschüttende Fonds: Investmentfonds, die ihre jährlichen Erträge direkt an die Anleger ausschütten, gehören zu den Verlierern der Abgeltungsteuer, denn bei ihnen greift die Steuer in Höhe von 25 Prozent gleich zweimal zu: jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal zu dem Zeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. Aus diesem Grund könnten Investmentfonds, die ihre Anleger mit jährlichen Ausschüttungen beglücken, künftig zu einer kleinen Minderheit gehören. Einen Aufschwung durch die neue Abgeltungsteuer dürften dagegen Zinspapiere erleben. Die Fondslobby verfolgte nämlich zwei Ziele: Erstens sollen Fondssparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, auch dann steuerfrei gestellt werden, wenn die Sparraten über den Stichtag hinausreichen. Schließlich haben sich auch Anleger, die vor Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, die Steuerfreiheit für künftige Erträge gesichert. Zweitens soll der Abgeltungsteuersatz nach Vorbild europäischer Nachbarländer umso stärker sinken, je länger der Anleger spart: Auf diese Weise würde das Altersvorsorgesparen weitgehend von der Steuer geschützt. Ob sich der Gesetzgeber auf diese Forderungen einlässt und langfristig auf viele Millionen Euro Steuereinnahmen verzichtet, ist jedoch ungewiss.

(5) Anleihen, Sparbriefe und Zinspapiere: Festverzinsliche Wertpapiere sind seit dem Jahr 2009 vor allem für Gutverdiener interessanter, denn anstatt des persönlichen Steuersatzes von bis zu 42 % werden auf Zinserträge dann nur noch 25 % Abgeltungsteuer fällig. Bei einer zehn-jährigen Bundesanleihe zu 3,75 % steigt dadurch die Nachsteuerrendite (bei 42 % persönlichem Steuersatz) von bislang 2,1 auf 2,8 Prozent. Kritiker befürchten, dass sich noch mehr Bundesbürger aus Aktien verabschieden, wenn risikoarme, festverzinsliche Papiere steuerlich besser gestellt und Risikopapiere wie Aktien belastet werden: Die Volkswirtschaft würde dann weniger durch Eigenkapital und noch stärker durch Fremdkapital finanziert. Zweitens würden die Renditen der Deutschen auf das Ersparte im internationalen Vergleich weiter sinken. Doch die Langfristrendite am Aktienmarkt sollte trotz der Steuerbelastung auch künftig über der Anleihenrendite liegen – aus diesem Grund dürften Sparer mit einem langen Zeithorizont auch künftig Aktien im Depot halten.

(6) Sparpläne: Jung mit den Einzahlungen beginnen, um im Alter zu ernten: Bei langjährigen Aktien- und Fondssparplänen entfaltet die Abgeltungsteuer ihre volle Wucht. Wer z. B. 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, konnte bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8 % mit einem Endvermögen von rund 150.000 Euro rechnen – in der Vergangenheit noch steuerfrei. Zu den Einzahlungen von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu. Dieser Wertzuwachs wird jedoch künftig mit 25 % Abgeltungsteuer belegt, so dass das Durchhaltevermögen des Anlegers mit einem Steuerbescheid in Höhe von rund 32.000 Euro quittiert wird.

(7) Zertifikate, Immobilienfonds und Immobilien: Besonders Indexzertifikate auf DAX, MDAX oder TecDAX waren in der Vergangenheit bei Anlegern sehr beliebt: Sie funktionierten bislang noch wie ein steuerfreies Zinspapier auf den jeweiligen Index. Da der DAX als Performance-Index berechnet wurden und gezahlte Dividenden in die Performance des Index einflossen, konnten Besitzer von Indexzertifikaten nach einer Haltedauer von einem Jahr sowohl die Kursgewinne als auch die durchschnittliche Dividendenrendite des Index steuerfrei einstreichen. Anleger, die stattdessen einzelne Aktien hielten, mussten dagegen die ausgeschüttete Dividende versteuern. Mit dem Steuercharme der Indexzertifikate war es jedoch seit 2009 vorbei, da auch diese unter den Abgeltungsteuersatz (25 %) fallen. Nach Experten-Schätzungen werden nunmehr Discount- oder Bonuszertifikate stärker in den Vordergrund rücken, da sie abseits der Steuerdiskussion andere Vorteile bieten wie z. B. einen Risikopuffer beim Discount-Zertifikat.

(8) Immobilienfonds und Immobilien: Immobilien werden zur Abgeltungsteuer nicht von der Abgabe erfasst werden. Damit ist auch der Verkauf offener Immobilienfonds nach einer Haltedauer von 10 Jahren steuerfrei. Immobilien und Immobilienfonds gehören zu den wenigen Ausnahmen gehören folglich zu den Gewinnern der Steuerreform gehören.

(9) Kapitallebensversicherungen: Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden: Das Alterseinkünftegesetz 2005 hatte bis Ende 2004 noch einen Run auf Kapitallebensversicherungen ausgelöst, da sich viele Sparer damit noch die Steuerfreiheit auf ihre künftigen Erträge gesichert hatten. Für seit 2005 abgeschlossene Versicherungsverträge gilt dagegen Steuerpflicht mit bestimmten Ausnahmen: Sofern die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre lang bespart wird und der Versicherte 60 Jahre oder älter ist, muss er nur die Hälfte der Erträge versteuern. Analog dazu dürfte die Abgeltungsteuer für neu abgeschlossene Lebensversicherungen nur bei der Hälfte der Erträge greifen, wenn die gleichen Bedingungen erfüllt sind. Eine Steuerlast von nur 12,5 Prozent auf die Gesamterträge könnte der fondsgebundenen Lebensversicherung zu einem Comeback verhelfen.

(10) Riester- und Rürup-Rente: Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Alters-vorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) zählen zu den Gewinnern der neuen Besteuerung, da sie nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch dafür sind die Einzahlungen steuerfrei. Ein Sparer, der in einen Riester-Fondssparplan einzahlt, kann seit 2008 bis zu 2.100 Euro als Altersvorsorgeleistungen von der Steuer absetzen. Zusätzlich schützt er die erworbenen Fondsanteile vor der Abgeltungsteuer. Der Nachteil: Erträge aus einem Riester-Fonds kann man sich frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, und mindestens 70 Prozent der angesparten Summe muss verrentet, das heißt in monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt werden.


Girokonto

 

Sie möchten ein Girokonto eröffnen? Oder wird Ihr aktuelles Girokonto Ihren Ansprüchen nicht gerecht? Sie suchen ein günstiges Girokonto mit attraktiven Konditionen?

Jetzt vergleichen und Geld sparen!

Erfahren Sie mehr »

Festgeldkonto

 

In unserem Festgeld-Vergleich stellen wir Ihnen zahlreiche Festgeld-Anbieter mit lukrativen Konditionen vor. Unsere Empfehlung: Jetzt vergleichen und Rendite sichern.

Alle Festgeldkonten auf einen Blick!

Erfahren Sie mehr »

Kreditkartenkonto

 

Bargeldloses Bezahlen im europäischem In- oder Ausland und zusätzlich von attraktiven Zusatzleistungen profitieren? Mit einem Kreditkartenkonto ist das möglich.

Kreditkartenkonten jetzt vergleichen!

Erfahren Sie mehr »

Copyright © 2024 by Konto.org. All Rights reserved.

»