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Finanzexperten nicht professionell genug?
Dass sie nicht in jedem Fall in wirklich ausreichendem Maße von ihrem Berater über die möglichen Risiken – dafür jedoch über niemals eingetretene Renditechancen – aufgeklärt wurden, ist vielen Anlegern im Zuge der internationalen Finanz- und Börsenkrise eine Lehre ohnehin inzwischen klar. Dies zu erkennen, dazu reicht oft schon der Blick auf die nackten Zahlen des eigenen Aktiendepots.
Ein neuer Aspekt und bis dato eine eher unbekannte Sichtweise wird nun in den Medien viel diskutiert. Bisher waren die Bankkunden eigentlich grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Verluste vor allem darauf auf dem Streben der Banken nach eigenen Gewinnen beruhten. Was jedoch, wenn die Fragen der Kunden in den Beratungsgesprächen nicht wissentlich und im Interesse des Arbeitgebers falsch beantwortet wurden? Was, wenn viele Berater bei Banken und Versicherungsgesellschaften es schlicht nicht besser wussten und tatsächlich nach bestem Wissen zum Kauf riskanter Zertifikate und hochspekulativer Wertpapiere geraten haben, die sukzessive an Wert verloren und vereinzelt zum Totalverlust der eigenen Einlagen führten?
Möglich scheint dieser Ansatz für Überlegungen zu den als unaufschiebbar bezeichneten Reformen im Sektor der unterschiedlichen Investments dieser Tage in jedem Fall. Dies haben zahlreiche Tests erkennen lassen, die von den bekannten Verbraucherschutz-Instanzen immer wieder stichprobenartig durchgeführt wurden. Spätestens wenn ein Kunde keineswegs ein unbeschriebenes Blatt in Sachen Investment ist, offenbaren sich die Wissenslücken bei den vermeintlichen Experten, die schlicht nicht alles im gleichen professionellen Maße wissen können. dennoch wird es von den Arbeitgebern vielfach verlangt. Fragt der Kunde jedoch genauer nach und will über die Gefahren und Risiken etwa bei den momentan so gefragten ETFs oder Garantiefonds und vergleichbaren Anlageformen informiert werden, ist nicht selten Ratlosigkeit auf der anderen Seite des Schreibtisches die Folge.
Verkaufen um jeden Preis – besserer Schutz durch neues Gesetz
Hinzu kommt die logische Grundvoraussetzung in diesem Business, dass die Berater eben auch verkaufen müssen. Nicht zuletzt deshalb, weil viele Einkommen erst durch Provisionen wirklich die nötige Höhe erreichen. Doch wie sollen Laien erkennen, ob ihr Gegenüber über das nötige Know-how verfügt? Ohne den notwendigen Schutz der Verbraucher würde sich an dieser Misere für die Bankkunden vermutlich niemals etwas ändern.
Doch 2010 tritt ein gerade vom Bundesrat verabschiedetes Gesetz in Kraft, das für deutliche Verbesserung der Beratungsqualität sorgen soll und dies vermutlich auch wird. Denn ab dem kommenden Jahr sind umfassende Beratungsprotokolle dann für klassische Beratungsgespräche ebenso obligatorisch wie für Beratung per Mail oder Telefon. Werden die Auflagen nicht ausreichend erfüllt, können die Verbraucher eine Woche nach Erhalt des Beratungsprotokolls vom Vertrag zurücktreten. Hinzu kommen wesentliche Stärkungen der Verbraucherposition für den Fall eines Schadensersatzanspruches nach einer Falschberatung.


