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Erneute Klagen gegen Hypo Real Estate
Bei HRE und Lehman Brothers waren es bisher vor allem die privaten Anleger, die auf die juristischen Barrikaden gingen, um sich zu ihrem Recht als Investoren zu verschaffen. Am gestrigen Donnerstag ging es nun vor dem Münchener Landgericht nun aber die institutionellen Anleger, die mit erheblichen Schadenersatzforderungen gegen das Management der Hypo Real Estate vorgehen. Beteiligt sind rund 50 verschiedene Fonds, die Kapital bei der Hypo Real Estate angelegt oder anderweitig investiert hatten. Die Vorwürfe sind ebenso hart wie bereits bekannt. Der damalige Vorstand der HRE soll die institutionellen Anleger mit Investitionswunsch nicht frühzeitig über Risiken und die kritische Situation des Bankenhauses informiert haben.
Die Konsequenzen sind hinlänglich bekannt. Inzwischen ist die als systemrelevant eingestufte Bank verstaatlicht worden. Dies wiederum hat gerade im Zuge der Klage vor dem Landgericht in einem weiteren Sinne einen faden Beigeschmack. Denn: Sollte das Gericht der Klage stattgeben, wäre niemand anderes als der Bund zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet in seiner Aufgabe als inzwischen nicht mehr ganz frisch gebackener Besitzer der HRE. Letzten Endes wäre dies somit eine erneute Belastung der deutschen Steuerzahler. Im Prozess ging es um eine Gesamtsumme von immerhin rund 320 Millionen Euro.
Zwar wies das Gericht den Antrag auf Schadenersatz zunächst ab. Doch nur deshalb, weil die Klage zu unübersichtlich sei. Welchem Kläger welche Schäden entstanden seien, ist aus Sicht der Richter nicht erkennbar. Die Sammelklage kann nun nachgebessert werden, um erneut vor Gericht zu kommen.
Schnellere Zwangsverwaltung durch den Staat in Planung?
Unterdessen mehren sich die Gerüchte, das Bundesfinanzministerium prüfe und plane in Berlin für die Zukunft die Schaffung eines neuen Gesetzes zur rascheren Umsetzung von Zwangsverstaatlichungen auf dem Bankensektor. Solche Not-Verstaatlichungen könnten über eine Verordnung in Form eines neuen Gesetzes deutlich schneller vonstatten gehen. Im Zuge der Hypo Real Estate-Verstaatlichung hatte es bei kleinen Anlegern und Großaktionären phasenweise massiven Widerstand gegeben.
Verzögerungen dieser Art kosten aus Sicht des Wirtschaftsministers vor allem viel Geld.
Das Ziel eines solchen Gesetzes ist klar. Es geht darum, gewissermaßen eher eine Zwangsverwaltung zu schaffen statt einer endgültigen oder vorübergehenden Verstaatlichung. So will die Politik dafür sorgen, dass sich die Banken stärker ihrer Verantwortung bewusst werden und weniger leichtfertig als bisher hohe Risiken eingehen. Denn anstelle staatlicher Hilfszahlungen könnte dann die Intervention bevorstehen. Laut einem Bericht der SZ sollen die Maßnahmen später von der Bundesfinanzaufsicht in Gang gesetzt werden. Nach Zustimmung durch verschiedene Ministerien könnte dann bei angeschlagenen Banken ein Eingriff in die Geschäftsführung durch den Staat erfolgen.
Noch ist allerdings nicht sicher, wie weit die Planungen im Ministerium bereits fortgeschritten sind. Unbekannt ist bisher auch, wie lange es bis zu einem Urteil beim Prozess der institutionellen Anleger gegen die HRE dauern wird.


