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BGH sichert Position der Verbraucher bei Investitionsgefahren
Inwieweit der erfolgreiche Prozess zweier Bankkunden der Start für umfangreiche Absicherung der Verbraucher im Streit mit angeschlagenen Banken sein kann und wird, bleibt abzuwarten. Allerdings macht der aktuelle Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof leidenden Bankkunden wohl berechtigt Mut darauf, dass das deutsche Rechtssystem doch eher auf ihrer Seite steht als hinter den Banken, deren Investitionsverhalten sich vereinzelt im Zuge der Wirtschaftskrise als außerordentlich riskant oder gar als gravierendes Fehlverhalten entpuppte.
Zwei Kunden der seit rund sechs Jahren insolventen BFI Bank hatten den Weg vor den Kadi gewagt, weil sich sie von der Bank falsch beraten fühlten und diesbezüglich Schadenersatz bzw. eine Rückerstattung ihrer Einlagen gefordert hatten. Und tatsächlich gaben die Richter den beiden Klägern in dieser richtungweisenden Sache Recht. Die Banken müssten grundsätzlich potentielle Anleger im vollen Umfang auf alle Risiken der vorgeschlagenen Investitionen hinweisen. In diesem speziellen Fall ging es insbesondere um die Hinweispflicht bezüglich der Sicherung der Kunden-Einlagen. Die Berater einer Bank handelten sozusagen grob fahrlässig, wenn sie ihren Kunden im Gespräch zu bestimmten Investitionen raten, dabei jedoch verschweigen, dass die individuelle Einlagensumme deutlich über der gesetzlich gesicherten Mindestsumme liegt. Dies sei vor allem bei Banken unerlässlich, die eben nicht an den Einlagensicherungsfonds des Deutschen Bankenverbandes angeschlossen seien.
Eindeutige Informationspflicht über Verlustgefahr auf der Seite der Banken
Im Klartext schiebt der BGH mit dieser Feststellung einem bisher nicht unüblichen Verhaltensmuster der Banken einen Riegel vor. Wie sich im Verlauf der Krise gezeigt hatte, wurde dem Wunsch von Kunden nach möglichst sicheren Geldanlagen vielfach nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen. So wurden immer wieder Produkte empfohlen, bei denen beispielsweise Senioren ohne die genaue Erklärung der Investitionen in Modelle wie die Lehman Brothers-Zertifikate tätigten, bei denen Laufzeiten von zehn und mehr Jahren üblich waren.
Die Banken müssen nun eingehend auf die Gefahren bei Geldanlagen eindringlich hinweisen. Besteht das Risiko eines Vermögensverlustes, so ist dies den Kunden unmissverständlich mitzuteilen. Im Prozess selbst ging es um zwei Kundinnen der BFI Bank mit Sitz in Dresden, die damals nicht über die hohen Risiken informiert worden waren. Die investierten Summen lagen mit 80.000 bzw. sogar 160.000 Euro deutlich über der staatlichen Einlagensicherung von 20.000 Euro. Die BFI Bank war jedoch nicht an den zusätzlichen freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Banken angeschlossen. Von der gewünschten größtmöglichen Sicherheit für die Kundinnen konnte somit nicht gesprochen werden. Gefordert sei nicht nur der vertragliche Hinweis auf genauen Haftungshöhen, auch in den Beratungsgesprächen müssten die Bankexperten Anleger direkt auf Risiken bei der Einlagensicherung hinweisen.
Der BGH hat mit seinem Urteil nun eine Entscheidung des Dresdner Oberlandesgerichts korrigiert; dort war die Klage zunächst abgewiesen worden. Die neuen Vorgaben des Bundesgerichtshofes sind nun erneut in Dresden zugrunde zu legen, um das bisherige Urteil entsprechend zu korrigieren.


