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Bafin in der Kritik wegen HRE-Krediten und plant neue Banken-Richtlinien

17. August 2009

Erneut sieht sich die deutsche Bankenaufsichtsbehörde schweren Vorwürfen im Rahmen der Pleite des Münchener Immobilienfinanzierers Hypo Real im Herbst des vergangenen Jahres ausgesetzt. Diesmal sind es die Linke und die FPD sowie die HRE-Anleger, die den Chefs der Bafin und der Bundesbank Irreführung des Bundestags vorwerfen, weil sie angeblich durch falsche Angaben erst die hohen Notkredite für die Hypo Real Estate möglich gemacht haben sollen.

Auch der amtierende Bundesfinanzminister Steinbrück wird in dieser Sache schwer angegriffen. Bafin, Bundesbank und der Minister sollen bereits im September gewusst haben, dass der Bedarf für die Absicherung der HRE deutlich über den bewilligten Summen liegen würde.

Ungeachtet dieser Kritiken gibt Jochen Sanio, der Chef der Bundesfinanzaufsicht zu Protokoll, es habe seinerzeit keinen Grund gegeben, an der Richtigkeit der vorliegenden Zahlen zu zweifeln. Nun müssen zur Wochenmitte Befragungen der beteiligten Politiker und Bankenvertreter für mehr Klarheit sorgen.

Bafin reformiert Vorgaben für Managerboni und Risikomanagement der Finanzbranche

Währenddessen vermeldet die Bafin, härtere Regulationsmechanismen für den deutschen Bankensektor schaffen zu wollen. So will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – so der ausführliche Titel der Behörde – mit neuen Mindestanforderungen für das so genannte Risikomanagement umfangreiche Stresstests notwendig machen, die in gewisser Weise nach amerikanischem Vorbild vonstatten gehen sollen. Gedacht sind die neuen Richtlinien für Liquiditätsrisiko und Risikoeinstufungen sowohl für Banken als auch andere Dienstleister der Finanzbranche, die im Verlaufe der Krise mit erheblichen Ausfällen zu kämpfen hatten.

Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass bisherige Richtlinien nicht rechtzeitig auf Engpässe bei der Kapitalversorgung hinwiesen. Dabei müsse es darum gehen, dass Verlustrisiken frühzeitig in angemessener Größenordnung beim Risikomanagement einkalkuliert werden, damit ausreichende Kapitaldeckung gesichert werden kann.
In dieser Sache sollen auch die Aufsichtsräte der Banken mehr Einfluss bei den Branchenvertretern erhalten. Hier ist die Rede von einem Auskunftsrecht für eine bessere Ausübung der Supervisions-Möglichkeiten für die Aufsichtsräte. dass er seine Überwachungsfunktion besser ausüben kann. Bisher war der Aufsichtsrat in diese Beziehung auf die Kooperation des Vorstands angewiesen.

Neue Einschränkungen werden auch für die derzeit umstrittenen Bonuszahlungen um Managementbereich umgesetzt durch die Bafin. Kurzfristige Renditen dürfen in Zukunft nicht mehr eingerechnet werden bei der Aufstellung zustehender Boni für Vergütungsansprüche für Manager und andere Mitarbeiter. In diesem Bereich sind nun grundsätzlich Gesamterfolge zugrunde zu legen.

Gültigkeit haben die neuen Fassungen der Vorgaben für den Bereich Risikomanagement ab der 1.1.2010, bis dahin gelten die Richtlinien als Erfahrungswerte auf Basis der Finanzmarktkrise als Empfehlungen für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. Entstanden ist die neue Fassung in Einklang mit Ergebnissen aus dem Umfeld der G20-Gespräche und der EU-Richtlinien.