Lastschriftverfahren Definition
Das Lastschriftverfahren ist auch unter dem Begriff Einzugsermächtigung bekannt. Das bedeutet, der Kontoinhaber erteilt einer Behörde, einem Unternehmen oder sonst einem Zahlungsempfänger das Recht den fälligen Betrag vom eigenen Konto abzubuchen. Vor allem für laufende Beträge kann dieses Zahlungsverfahren recht bequem und Zeit sparend sein.
Der per Lastschriftverfahren abgebuchte Betrag kann bis zu sechs Wochen nach der Buchung zurückgeholt werden, wenn man der Buchung widerspricht. Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren teilt man dem Zahlungsempfänger seine Bankverbindung mit und unterschreibt das Formular. Dabei kann die Teilnahme am Lastschriftverfahren jederzeit widerrufen werden. Bei nicht ausreichender Kontodeckung kann es zu einer Rücklastschrift kommen.
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