Lastschrift Definition

Die so genannte Lastschrift ist Teil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und wird im Gegensatz zu einer Überweisung nicht vom Zahlungspflichtigen ausgelöst, sondern vom Zahlungsempfänger.

Dabei sind grundsätzlich zwei Arten der Lastschrift bekannt. Zum einen gibt es das Abbuchungsverfahren. Hier teilt der Zahlungspflichtige seiner Bank mit, dass der Zahlungsempfänger berechtigt ist, den entsprechenden Betrag abbuchen zu lassen. Zum anderen gibt es die Einzugsermächtigung. Hier unterschreibt der Zahlungspflichtige ein Formular, das der Zahlungsempfänger seiner Bank vorlegt und ihn als berechtigten Empfänger der Zahlung ausweist.



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