Gemeinschaftskonto Definition

Bei einem Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein Girokonto mit zwei oder mehr Kontoinhabern. Dabei gehen alle Kontoinhaber direkt mit dem jeweiligen Kreditinstitut bei der Kontoeröffnung einen Vertrag ein. Beim Gemeinschaftskonto können die jeweiligen Kontoinhaber gemeinsam oder allein über das Guthaben verfügen und Überweisungen oder Daueraufträge veranlassen.

Allerdings kennt man zwei verschiedene Formen der Verfügungsberechtigung. Beim so genannten „Oder-Konto“ ist jeder Kontoinhaber auch allen verfügungsberechtigt. Beim „Und-Konto“ können die Kontoinhaber nur gemeinsam Entscheidungen treffen. In der Regel eröffnen Ehepaare oder Geschäftspartner ein Gemeinschaftskonto zur Abwicklung gemeinsamer Zahlungen.



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