Einzelkonto Definition
Bei einem Einzelkonto handelt es sich in der Regel um ein Girokonto, das nur einen Kontoinhaber hat. Der Kontoinhaber kann eine einzelne Privatperson oder eine juristische Person sein. Dabei kann allerdings weiteren Personen eine Verfügungsberechtigung eingeräumt werden. So kann beispielsweise der Kontoinhaber seinem Ehepartner eine Vollmacht erteilen.
Im Gegensatz dazu gibt es Gemeinschaftskonten, die von mehreren Personen geführt werden. Hier sind dann mehrere Personen Kontoinhaber und stehen in direktem Vertrag mit der Bank.
Aktuell wird auch gelesen:




