Arbeitnehmer-Sparzulage Definition
Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt es sich um eine staatliche Zulage für Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Sie dient der privaten Vermögensbildung und wird gemeinsam mit den Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber direkt angelegt.
Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage stehen zwei Geldanlagen offen. Zum einen kann das Geld in einen Baussparvertrag eingezahlt werden. Dabei werden jährlich höchstens 470 Euro mit 9% staatlich gefördert. Zum anderen kann in einen Investmentfonds gespart werden. Maximal gefördert werden hier jährlich 400 Euro mit 20%. Der Arbeitnehmer kann auch beides nutzen.
Die Einkommensgrenze liegt beim Wertpapiersparen bei 20.000 Euro für Singles und bei 40.000 Euro für Verheiratete. Beim Bausparen bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
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