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Girokonto für jedermann

16. Juli 2009

Ca. 91 Millionen Girokonten gibt es in Deutschland. Ein Girokonto wird unter anderem benötigt für:

  • Lohn- und Gehaltseingänge
  • Miete und Ratenzahlungen
  • Lastschriftsverfahren wie zum Beispiel Telefonrechnung, Strom, Wasser

Ohne Kontoverbindung sind diese Zahlungen gar nicht mehr vorstellbar. Diese Bankdienstleistung benötigt jeder und deshalb sollte auch niemand davon ausgeschlossen werden.

Die deutschen Banken und Sparkassen haben sich 1995 freiwillig darauf verständigt, dass für jede Person zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis eingerichtet werden kann. Dem Kunden wird neben Barein- und Auszahlungen auch der bargeldlose Zahlungsverkehr ermöglicht. Hierzu zählen Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften sowie die etwa mit der Bankkunden-Karte verbundenen Serviceangebote wie Abheben am Geldautomaten und Bezahlen im Handel.

Eine Kontoüberziehung muss die kontoführende Bank aber nicht zulassen. Außerdem bleibt es der Bank vorbehalten, die Kontoführung abzulehnen, wenn dies unzumutbar ist. Dann darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Negative Auskünfte der SCHUFA reichen hierfür als Grund jedoch nicht aus. Folgende Gründe können zu einer Ablehnung führen:

  • Kunde missbraucht die Bankleistungen für gesetzwidrige Aktionen
  • Kunde macht falsche Angaben bei Daten, die für das Vertragsverhältnis wichtig sind
  • Kunde gefährdet oder belästigt die Bankmitarbeiter
  • Konto kann für den bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht genutzt werden, weil es durch einen Gläubiger gesperrt ist oder über längere Zeit keine Umsätze geführt wurden
  • Es ist nicht sicher, dass die vereinbarten Entgelte für Kontoführung- und Nutzung bezahlt werden
  • Nichteinhaltung der getroffenen Vereinbarungen

Bei Problemen kann sich der Verbraucher bei der zuständigen Streitschlichtungsstelle der Bank beschweren. Bei privaten Banken ist dies der Ombudsmann.
Bereits ca. 2,1 Millionen Bürger nehmen diese Grundversorgung “Girokonto für jedermann” in Anspruch.