Welches Konto ist das beste für mich?

Auf unserem Internetportal bieten wir Ihnen eine umfassende Übersicht zu Konten jeglicher Art. Angefangen bei den gängigen  Girokonten über Sparanlagen wie Tagesgeld– und Festgeldkonten. Wir informieren Sie über die Möglichkeit von Kautions- sowie Pfändungsschutzkonten.

Auch zum Thema Kreditkarten haben wir für Sie zahlreiche Informationen zusammengetragen. Die einzelnen Konten zeigen wir im Vergleich. Mit speziellen Rechnern kann man die für sich passenden Kontokonditionen berechnen. Über unsere Seite gelangt man schließlich direkt zu den gewünschten Anbietern und der Kontoeröffnung.

Aktuelle Top-Produkte

Zu den einzelnen Produktangeboten unserer Tagesgeld- und Festgeldkonten, Kautionskonten, P-Konten sowie Giro- und Kreditkartenkonten kann man sich ausführlich informieren. Zudem finden Sie in einem Ranking jede einzelne Kontoform mit seinen Konditionen und den entsprechenden Anbietern aufgelistet. Wir informieren über die aktuellen Testsieger im Vergleich und empfehlen Ihnen diese selbst einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Wer Interesse hat, kann gerne zur Tat schreiten und direkt auf unserem Portal ein Konto seiner Wahl eröffnen. Wir geben Ihnen gerne Empfehlungen zu Top-Produkten mit sehr guten Konditionen.

Girokonto

Logo C24C24


Guthabenszinsen:
2,50%

Kontoführungsgebühren::
0,00 €

Startguthaben:
-


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Tagesgeldkonto

Logo IKB TagesgeldIKB Tagesgeld


Zinssatz:
2,00%

Einlagensicherung:
100.000 Euro

Mindesteinlage:
0,00 €


Jetzt Konto eröffnenZum Tagesgeld-Vergleich

Festgeldkonto

Logo Credit Agricole FestgeldCredit Agricole Festgeld


MaxZins:
3,40%

Einlagensicherung:
100.000 Euro

Mindesteinlage:
5.000,00 €


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Kreditkartenkonto

Logo Hanseatic BankHanseatic Bank Credit Card/ Revolving Card


Grundgebühr Jahr:
0,00 €

Zinsfreies Zahlungsziel:
30 Tage

Kosten für Partnerkarte:
9,00 €


Jetzt Karte beantragenZum Kreditkarten-Vergleich

Kautionskonto

Logo SWK Mietkaution SWK Mietkaution


Mindestanlagesumme:
800.00 €

Maximalanlage
10000.00 €

 
 


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Pfändungsschutzkonto

Logo PayCenterPayCenter


Guthabenszinsen:
0,00%

Kontoführungsgebühren::
5,00 € pro Monat

Einlagensicherung:
-


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Kontoarten im Überblick

Welche Arten von Konten es gibt und wozu sie eingesetzt bzw. wie sie geführt werden, zeigt unsere nachfolgende Übersicht

Standardkonten
Girokonto (Kontokorrentkonto)
  • Das Girokonto dient der Verrechnung von Ansprüchen zwischen kontoführendem Kreditinstitut und dem Kunden.
  • Gemäß § 355 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jedes Girokonto ein Kontokorrentkonto.
  • Ein Girokonto kann auf jeden Fall im Guthabenbereich (kreditorisch) und bei vereinbartem Kontokorrentkredit (umgangssprachlich auch als Dispokredit bezeichnet) auch im eingeräumten oder geduldeten Sollbereich (debitorisch) geführt werden.
  • Über das Girokonto können der bargeldlose Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge) und andere Bankgeschäfte abgewickelt werden.
  • Auf einem Girokonto können auch Sichteinlagen in Form von Guthaben verbucht werden. Das Guthaben beim Girokonto unterliegt keiner Kündigungsfrist, ist also täglich verfügbar.
  • Die Bank verdient an einem Girokonto über eventuelle Kontoführungsgebühren, Gebühren für Buchungsposten sowie Sollzinsen für den in Anspruch genommenen Dispositionskredit.
  • Das Girokonto dient der Bank auch als so genanntes "Schlüsselprodukt" oder als "Türöffner", um dem Kunden weitere Angebote anzudienen – vom Sparkonto über Kredite bis hin zum Wertpapierdepot.
Geldmarktkonto
  • Ein Geldmarktkonto wird im Guthabenbereich (kreditorisch) geführt und soll dem Kunden die Geldanlage gegen Zinsen ermöglichen.
  • Der Kunde leiht der Bank darüber Geld und bekommt im Gegenzug Zinsen, die sich meist an vertraglich vereinbarten Geldmarktzinssätzen orientieren.
  • In der Regel kann über das auf einem Geldmarktkonto befindliche Guthaben täglich in voller Höhe verfügt werden.
  • Das Geldmarktkonto ist in den letzten Jahren fast vollständig vom Tagesgeldkonto abgelöst worden.
Tagesgeldkonto
  • Auf einem Tagesgeldkonto kann Geld zu festen oder variablen Zinsen über eine nicht begrenzte Laufzeit angelegt werden. Es wird nur im Guthabenbereich (kreditorisch) geführt.
  • In der Regel kann über das auf einem Tagesgeldkonto befindliche Guthaben täglich in voller Höhe verfügt werden.
  • Das Tagesgeldkonto dient nur der Geldanlage, nicht der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Ein- und Auszahlungen sind nur über ein festgelegtes Referenzkonto möglich.
  • Die Bank verdient bei einem Tagesgeldkonto an der Zinsmarge zwischen dem Guthabenzins, den sie dem Sparer gewährt, und dem Kreditzins, den sie für einen vergebenen Kredit verlangt.
  • Das Tagesgeldkonto dient Banken auch als so genanntes "Schlüsselprodukt" oder als "Türöffner", um dem Kunden weitere Angebote anzudienen.
Festgeldkonto
  • Auf einem Festgeldkonto wird Geld zu festen Zinsen über einen festen Zeitraum angelegt werden. Es wird nur im Guthabenbereich (kreditorisch) geführt.
  • In der Regel kann über das auf einem Festgeldkonto befindliche Guthaben nicht vor Ablauf der vereinbarten Anlagedauer verfügt werden..
  • Das Festgeldkonto dient nur der Geldanlage, nicht der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Ein- und Auszahlungen sind nur über ein festgelegtes Referenzkonto oder ein vorgeschaltetes Tagesgeldkonto möglich.
  • Die Bank verdient bei einem Festgeldkonto an der Zinsmarge zwischen dem Guthabenzins, den sie dem Sparer gewährt, und dem Kreditzins, den sie für einen vergebenen Kredit verlangt.
  • Das Festgeldkonto dient Banken auch als so genanntes "Schlüsselprodukt" oder als "Türöffner", um dem Kunden weitere Angebote anzudienen.
Darlehenskonto (Kreditkonto)
  • Ein Darlehenskonto wird immer dann eröffnet, wenn ein Darlehen aufgenommen wird. Auf ihm werden die Darlehensforderungen verbucht und damit wird es logischerweise ausschließlich im Sollbereich (debitorisch) geführt.
  • Auf dem Darlehenskonto verbucht die Bank sowohl die Auszahlung als auch die vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen.
  • Bei einem Darlehen verdient die Bank an den Darlehenszinsen – bei Banken in Deutschland sind diese Zinserträge übrigens der größte Posten auf der Ertragsseite im Privat- und Firmenkundengeschäft.
Kreditkartenkonto
  • Ein Kreditkartenkonto wird immer dann eröffnet, wenn einem Kunden eine Kreditkarte ausgestellt wird. Auf dem Kreditkartenkonto werden sowohl die in Anspruch genommene Kreditlinie als auch Zins- und Tilgungszahlungen des Kunden sowie eventuell vorhandenes Guthaben verbucht.
  • Das Kreditkartenkonto wird somit auf jeden Fall immer im Sollbereich (debitorisch) und bei der Möglichkeit, auch Guthaben aufzuladen, im Habenbereich (kreditorisch) geführt.
  • Die Kontoführung im Guthabenbereich ist zum Beispiel bei jeder Prepaid-Kreditkarte obligatorisch.
Kontenarten nach der Art des Kontoinhabers
Privatkonto
  • Ein Privatkonto wird immer von einem oder mehreren Verbrauchern geführt.
  • Es kann sowohl als Einzel- (ein Kontoinhaber) als auch als Gemeinschaftskonto (mehrere Inhaber) geführt werden.
Geschäftskonto
  • Ein Geschäftskonto wird von Personen- oder Kapitalgesellschaften benötigt, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
  • Es wird für Personengesellschaften oder juristische Personen (Kapitalgesellschaften) als Einzelkonto und für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) entweder als Einzel- oder als Gemeinschaftskonto geführt.
Kontenarten nach der Anzahl der Kontoinhaber
Einzelkonto
  • Ein Einzelkonto wird nur von einem Kontoinhaber geführt.
  • Bei Privatkonten ist das Einzelkonto die verbreitetste Variante, aber auch das Geschäftskonto für einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person wird als Einzelkonto geführt. Das ist selbst dann der Fall, wenn mehrere Personen die Gesellschaft vertreten. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann das Konto auch als Gemeinschaftskonto geführt werden.
Gemeinschaftskonto
  • Ein Gemeinschaftskonto wird von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften eröffnet.
  • Es kann als UND- oder als ODER-Konto geführt werden. Beim UND-Konto können die Inhaber des Kontos nur gemeinschaftlich Verfügungen vornehmen, beim ODER-Konto kann jeder der Inhaber auch alleine über das Konto verfügen.
Konten für besondere Verwendungszwecke
Basiskonto
  • Das Basiskonto wird auf Grundlage der §§ 31 ff. Zahlungskontengesetz (ZKG) geführt.
  • Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält hat einen Anspruch auf ein solches Basiskonto.
  • Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose), Asylsuchende sowie Personen mit geduldetem Aufenthalt.
  • Das Basiskonto kann wie ein normales Girokonto genutzt werden, meist jedoch nur im Guthabenbereich, also ohne Dispositionskredit.
  • Die meisten Banken bieten ihre Basiskonten nur mit Bankkarte/girocard an. Eine Kreditkarte gehört nicht zur Standardausstattung.
Gehaltskonto
  • Ein Gehaltskonto benötigen Verbraucher, da in Deutschland fast zu 100 Prozent Löhne und Gehälter überwiesen werden.
  • Als Gehaltskonto kann jedes Girokonto, Basis- oder Pfändungsschutzkonto herhalten.
  • Verfügt es über eine Bankverbindung, kann sogar ein Kreditkartenkonto als Gehaltskonto genutzt werden.
Pfändungsschutzkonto
  • Ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto genannt) wird auf Grundlage des § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) geführt.
  • Es ähnelt dem Basiskonto und bietet verschuldeten Personen die Möglichkeit, trotzdem am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
  • Guthaben innerhalb der Pfändungsfreigrenze kann von Gläubigern nicht gepfändet werden und steht damit dem Kunden zur freien Verfügung.
  • Banken sind verpflichtet, auf Wunsch des Kunden ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
  • Dabei darf jeder Kunde nur ein Pfändungsschutzkonto führen und das P-Konto wird immer als Einzelkonto geführt.
Treuhandkonto
  • Ein Treuhandkonto dient der Verwaltung von Geld einer dritten Person mit einem bestimmten Zweck zu dem auch nur darüber verfügt werden darf.
  • Treuhandkonten werden meist von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern eingerichtet und geführt.
  • Die bekannteste Form des Treuhandkontos ist das so genannte "Anderkonto". Es wird auf den Namen des Notars, Anwalts oder Steuerberaters geführt und mit dem Zusatz "Anderkonto" versehen. Die Bank kann nicht erkennen, für wen der Notar, Anwalt oder Steuerberater das Konto letzten Endes führt, die Bank kann aber die Bekanntgabe von Namen und Anschrift dieser Person fordern.
  • Auch für Zwecke der Vormundschaft, Nachlass- und Wohnungsverwaltung werden Treuhandkonten genutzt und auch Mietkautionskonten sind Treuhandkonten, wenn sie auf den Namen des Vermieters eröffnet werden.
  • Da Kontoinhaber und Gläubiger verschiedene Personen sind, können für Treuhandkonten keine Freistellungsaufträge eingerichtet werden.
Mietkautionskonto
  • Ein Mietkautionskonto wird eröffnet, um die vom Vermieter geforderte Mietkaution zu hinterlegen.
  • Es wird auf den Namen des Mieters eröffnet (sonst wäre es ein Treuhandkonto) und mittels Erklärungan den Vermieter verpfändet.
  • Der Vermieter bekommt die Sparurkunde ausgehändigt, kann aber erst über das auf dem Konto befindliche Geld verfügen, wenn er den Mieter darüber informiert hat und dieser binnen vier Wochen keinen Widerspruch eingelegt hat.

Die wichtigsten Kontovergleiche

Damit unsere Leser schnell und einfach das für sie am besten passende Konto finden können, haben wir unsere Kontovergleiche nach Einsatzzwecken und Zielgruppen gefiltert. Die wichtigsten Vergleiche finden Sie unter den folgenden Links:

kostenlose Girokonten

Girokonten mit Guthabenzinsen

Girokonten mit Dispokredit

Girokonten mit Bonus oder Prämie

Geschäftskonten

Girokonten für Freiberufler

Auf jede Frage eine Antwort mit dem Konten-Ratgeber

Lupe die Fragezeichen vergrößert

Neben aktuellen Nachrichten und Informationen zu den von uns getesteten Konten, stellen wir einen ausführlichen Ratgeber zur Verfügung, der auf jede Frage eine Antwort kennt und zahlreiche Anregungen bietet. Für jede Kontoform haben wir einen eigenen Ratgeber für Sie angelegt, der Ihnen den Weg durch unser Vergleichsportal ebnen soll.

In welchen Bereich brauchen Sie Rat?

Was ist ein Girokonto?

Der Begriff "Giro" kommt aus dem Italienischen und bedeutet Drehung oder Kreislauf. Also ein Konto, mit dem laufende Rechnungen beglichen werden bzw. der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Bei einem Girokonto kann man beständig über sein Guthaben verfügen.


Gemeinschaftliche Kontoführung?


Wer kann ein Girokonto beantragen?


Wie eröffne ich ein Online-Girokonto?


Die Eröffnungsunterlagen für eine Konteneröffnung


Zum Girokonto-Ratgeber

Was ist überhaupt ein Festgeldkonto?

Ein Festgeldkonto ist weniger flexibel als eine Tagesgeldanlage, folgt dafür aber größtenteils besseren Konditionen, z.B. was den Zinssatz betrifft. Festgeldkonten haben eine Mindestlaufzeit und unterliegen demnach auch einer Kündigungsfrist. ETwas für langfristige Sparer.


Die Eröffnung eines Festgeldkontos: Schritt für Schritt erklärt


Gibt es „Stolpersteine“ bei der Festgeldkontoeröffnung?


Welche Vorteile gibt es beim Festgeld?


Was geschieht nach Ablauf der Anlage?


Zum Festgeld-Ratgeber

Privatdarlehen zur Finanzierung

Bei einem Privatdarlehen handelt es sich um einen Kredit, der von einer Privatperson bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Das Privatdarlehen entspricht einem Ratenkredit, da die Zahlungsmodalitäten dieselben sind. Die Bonität bleibt entscheidend.


Sofortkredit online beantragen


Zum Kreditkartenkonto-Ratgeber

Was ist ein Kautionskonto?

Wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag unterzeichnen, dann wird in den meisten Fällen eine Mietkaution fällig, die der Mieter zu leisten hat. Dieses Geld wird auf einem Kautionskonto hinterlegt. Dieses Konto wird vom Mieter oder vom Vermieter eingerichtet.


Wann darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten?


Ausnahmefälle, in denen keine Kaution gezahlt werden muss


Wie kann die Mietkaution bezahlt werden?


Darf die Kaution mit offenen Mietzahlungen verrechnet werden?


Zum Mietkaution & Kautionskonto-Ratgeber

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